externe VEFK

Externe  verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Unternehmerische Verantwortung

Der Arbeitgeber trägt die alleinige Verantwortung für sein Unternehmen und ist die Schlüsselfigur für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter bei der Arbeit. Als Leitlinie legt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Schwerpunkt auf die Prävention.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen und die Zuweisung der Arbeiten an fachlich und persönlich geeignete Personen sind unternehmerische Pflichten, die die Einbindung von Führungskräften in die unternehmerische Verantwortung in den einzelnen Funktionen nahezu unumgänglich machen. Macht der Arbeitgeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wenn er es selbst nicht kann, spricht man von einem Organisationsverschulden im Sinne des § 823 BGB.

Der Arbeitgeber kann seine Verantwortung auf eine andere Person übertragen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Funktionsübertragung sind in § 9 Abs. 2 Nr. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) angegeben. Diese Bestimmung erlaubt es dem Unternehmer, alle Verpflichtungen grundsätzlich auf jede Person zu übertragen. Auch aus Sicht der Aufsichtspflicht kann er gezwungen sein, bestimmte Funktionen auf andere Personen zu übertragen, insbesondere wenn die ihn als Geschäftsinhaber betreffenden Aufgaben so zahlreich und komplex sind, dass er sie nicht einzeln wahrnehmen kann.

Aufgabenbereich

Die Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) sind nicht zu unterschätzen.
Für die Elektrotechnikbranche bedeutet dies letztlich die Schaffung einer rechtssicheren Organisation.

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. In der Praxis fehlen dem internen VEFK oft Werte und Erfahrungsunterlagen zum Aufbau einer solchen Organisation im Bereich Elektrotechnik, oder der Unternehmer verfügt nicht von vornherein über die notwendigen internen Ressourcen.

In solchen Fällen bietet Ihnen die Gesellschaft für Betriebssicherheit mbH die Möglichkeit, eine externen VEFK zu stellen:

  • Ermöglichung der begleitenden Praktiken Ihres Mitarbeiters für seine spätere interne VEFK Rolle
  • Unterstützung Ihrer VEFK im Betrieb durch Übernahme der operativen Tätigkeiten
    Gemeinsame Definition von Prozessen, Verfahren und Schnittstellen inkl. die notwendige Dokumentation
  • Berichterstattung an Geschäftsleitung/Verwaltungsrat in vertraglich vereinbarten Abständen durch die externe VEFK
  • Übernahme von Verantwortung im elektrotechnischen Bereich des Gesamtunternehmens oder definierter Teilbereiche oder einzelne Standort

 

Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich Elektrotechnik

Einstellung von Mitarbeitern nach Qualifikation:

  • Verantwortliche Elektrofachkraft
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
  • Elektrofachkraft
  • Befähigte Person

Organisation:

  • Organisation der Qualifizierung von Mitarbeitern im Bereich Elektrotechnik
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der spezielleren Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Bereich der
  • Gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen, die für den Bereich Elektrotechnik benötigt werden
  • Gemeinsamer Aufbau einer rechtssicheren Prüforganisation im Bereich Elektrotechnik inkl. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zur Festlegung von Prüffristen gemäß BetrSichV §
    Durchführung von Kontrollen (Aufsichts- und Kontrollaufgaben) im Bereich Elektrotechnik
    Nachweis der Einhaltung von Richtlinien und Normen in der Elektrotechnik, z. B. Maschinenrichtlinie
  • Überwachung eingesetzter externer Dienstleister