GBS - Leistungen DGUV V3

Gesellschaft für Betriebssicherheit – Service

Die DGUV V3 + 4 wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben.

Nur befähigte Personen nach TRBS 1203 dürfen diese Prüfung durchführen. Ein Gesellenbrief in der Fachrichtung Elektrotechnik ist für uns die Mindestanforderung.

Die zu prüfenden Betriebsmittel und Anlagen in den jeweiligen Räumen oder Gebäude, sollten für die Prüfer zugänglich sein.

Nein, dank moderner Messtechnik wird der laufende Betrieb nicht gestört.

Die Betriebsmittel oder Anlagen werden mit einem Etikett gekennzeichnet, das auch die nächste Prüfung in Form von einem Zeitkreis anzeigt.

Bei einer Fehlerquote, die unter 2% liegt schreibt der Gesetzgeber folgendes vor: Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros: alle 2 Jahre Ortsveränderliche Betriebsmittel in Werkstätten: jährlich Ortsfeste Anlagen und Maschinen: alle 4 Jahre