DGUV V3 Prüfung Koblenz: Elektroprüfung für Verwaltung, Bildung und Industrie am Rhein
Ein Prüftermin, der verstreicht, fällt im Alltag selten auf. Er fällt auf, sobald ein Schaden eintritt und jemand nach dem Protokoll fragt. Für Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen im Raum Koblenz übernimmt die GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit mbH die wiederkehrende Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3.
Geprüft wird ausschließlich durch eine befähigte Person nach TRBS 1203. „Der Einsatz lediglich elektrisch unterwiesener Personen ohne entsprechende Ausbildung kommt für uns nicht infrage“, heißt es dazu bei GBS. „Das ist keine Formalie, sondern eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers.“
Koblenz zwischen Amtsstube und Fertigungshalle
Koblenz ist Verwaltungsstadt und Industriestandort zugleich. Rund 90 Behörden des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz haben hier ihren Sitz, darunter das Bundesamt für Informationsmanagement mit rund 1.000 Beschäftigten (IHK Koblenz, Wirtschaft in der Stadt Koblenz, abgerufen im September 2026).
Parallel dazu sitzen im Gewerbegebiet Rheinhafen mehr als 100 mittelständische Industrieunternehmen, unter ihnen international tätige Firmen wie ZF Friedrichshafen AG und Stabilus S.A. (Stadt Koblenz, Industrie, abgerufen im September 2026). Für die Elektroprüfung bedeutet diese Mischung einen breiten Bestand, von der Bürobeleuchtung bis zur Werkzeugmaschine.
Das Arbeitsschutzgesetz macht dabei keinen Unterschied zwischen privater und öffentlicher Trägerschaft. Es gilt nach § 1 Absatz 2 ausdrücklich auch für den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Verwaltung mit eigenem Gebäude ist damit ebenso prüfpflichtig wie ein Industriebetrieb im Rheinhafen.


Wer in Koblenz prüfen darf
Nach § 14 Absatz 2 BetrSichV übernimmt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Arbeitsmittel eine zur Prüfung befähigte Person. Welche Qualifikation dafür nötig ist, beschreibt die TRBS 1203: abgeschlossene Berufsausbildung, praktische Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit im Prüfgebiet.
Teilaufgaben dürfen laut den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 auch elektrotechnisch unterwiesene Personen übernehmen, unter Aufsicht einer Elektrofachkraft. Bei GBS ist das ausgeschlossen: Eingesetzt werden ausschließlich Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk.
So beginnt eine Prüfung bei GBS
Bereits bei der Erstbegehung ordnet GBS jedes Betriebsmittel einer Kategorie zu und verankert diese Einordnung fest im Prüfprotokoll, nicht nur das spätere Prüfergebnis. Die Zuordnung selbst trifft ausschließlich eine befähigte Person nach TRBS 1203.
Diese Sorgfalt lohnt sich: Eine fest verkabelte Werkbank etwa wird bei der pauschalen Vorgabe „alle ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen“ regelmäßig übersehen, gehört aber als ortsfeste Anlage in einen eigenen Prüfrhythmus. Im Schadensfall prüft der Versicherer ohnehin die Einhaltung der Prüftermine, und ohne Nachweis wird aus einer Ordnungswidrigkeit schnell ein Haftungsproblem.

Was die Prüfung kostet
Eine Zahl lässt sich erst nach der Bestandsaufnahme nennen. Bevor Umfang und Kategorie jeder einzelnen Anlage feststehen, fehlt der Kalkulation die Grundlage.
Wovon der Aufwand im Einzelnen abhängt, erläutert die Seite Kosten der DGUV V3 Prüfung für Unternehmen.



