DGUV V3 Prüfung Koblenz: Elektroprüfung für Verwaltung, Bildung und Industrie am Rhein

Ein Prüftermin, der verstreicht, fällt im Alltag selten auf. Er fällt auf, sobald ein Schaden eintritt und jemand nach dem Protokoll fragt. Für Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen im Raum Koblenz übernimmt die GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit mbH die wiederkehrende Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Geprüft wird ausschließlich durch eine befähigte Person nach TRBS 1203. „Der Einsatz lediglich elektrisch unterwiesener Personen ohne entsprechende Ausbildung kommt für uns nicht infrage“, heißt es dazu bei GBS. „Das ist keine Formalie, sondern eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers.“

Koblenz zwischen Amtsstube und Fertigungshalle

Koblenz ist Verwaltungsstadt und Industriestandort zugleich. Rund 90 Behörden des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz haben hier ihren Sitz, darunter das Bundesamt für Informationsmanagement mit rund 1.000 Beschäftigten (IHK Koblenz, Wirtschaft in der Stadt Koblenz, abgerufen im September 2026).

Parallel dazu sitzen im Gewerbegebiet Rheinhafen mehr als 100 mittelständische Industrieunternehmen, unter ihnen international tätige Firmen wie ZF Friedrichshafen AG und Stabilus S.A. (Stadt Koblenz, Industrie, abgerufen im September 2026). Für die Elektroprüfung bedeutet diese Mischung einen breiten Bestand, von der Bürobeleuchtung bis zur Werkzeugmaschine.

Das Arbeitsschutzgesetz macht dabei keinen Unterschied zwischen privater und öffentlicher Trägerschaft. Es gilt nach § 1 Absatz 2 ausdrücklich auch für den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Verwaltung mit eigenem Gebäude ist damit ebenso prüfpflichtig wie ein Industriebetrieb im Rheinhafen.

Verwaltungs- und Gewerbebauten im Stadtgebiet von Koblenz

Prüffristen im Überblick

Für ortsfeste Anlagen gibt es keine pauschale Frist. Was gilt, ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

PrüfobjektPrüfintervall
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel6 Monate
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen3 Monate
Ortsfeste elektrische Anlagenkeine pauschale Frist, Gefährdungsbeurteilung entscheidet

Grundlage sind die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, abgerufen im September 2026.

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ist eine Verlängerung der Prüffrist möglich, wenn die dokumentierte Fehlerquote unter 2 Prozent liegt.

Was in Koblenzer Betrieben und Behörden geprüft wird

Ortsfeste Anlagen und Verteilungen

Grundlage für wiederkehrende Prüfungen fester Installationen ist die DIN VDE 0105-100, für die Erstprüfung neuer oder erweiterter Anlagen die DIN VDE 0100-600. Dazu zählen ortsfeste elektrische Anlagen und Haupt- und Unterverteilungen.

Maschinen und Fertigungsanlagen

Maßstab für die elektrische Ausrüstung einer Maschine ist die DIN VDE 0113-1. Wie die Prüfung im Einzelnen abläuft, zeigt die Seite zur Maschinenprüfung nach DGUV V3.

Ortsveränderliche Geräte in Büro, Werkstatt und Schule

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gilt die DIN VDE 0701-0702. Mehr dazu auf der Seite zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Medizinische Geräte und Pflegebetten

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen haben einen eigenen Prüfumfang für medizinische Geräte und Pflegebetten. In Koblenz mit seinen fünf Krankenhäusern ist das ein eigenständiges Prüffeld (IHK Koblenz, Wirtschaft in der Stadt Koblenz, abgerufen im September 2026). Die Details stehen auf den Seiten zur Prüfung medizinischer Geräte und zur Pflegebettenprüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Befähigte Personen nach TRBS 1203 werten Prüfergebnisse aus

Wer in Koblenz prüfen darf

Nach § 14 Absatz 2 BetrSichV übernimmt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Arbeitsmittel eine zur Prüfung befähigte Person. Welche Qualifikation dafür nötig ist, beschreibt die TRBS 1203: abgeschlossene Berufsausbildung, praktische Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit im Prüfgebiet.

Teilaufgaben dürfen laut den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 auch elektrotechnisch unterwiesene Personen übernehmen, unter Aufsicht einer Elektrofachkraft. Bei GBS ist das ausgeschlossen: Eingesetzt werden ausschließlich Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk.

Die Gewerbeaufsicht sitzt direkt in Koblenz

Die Regionalstelle Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat ihren Sitz in Koblenz selbst.

So beginnt eine Prüfung bei GBS

Bereits bei der Erstbegehung ordnet GBS jedes Betriebsmittel einer Kategorie zu und verankert diese Einordnung fest im Prüfprotokoll, nicht nur das spätere Prüfergebnis. Die Zuordnung selbst trifft ausschließlich eine befähigte Person nach TRBS 1203.

Diese Sorgfalt lohnt sich: Eine fest verkabelte Werkbank etwa wird bei der pauschalen Vorgabe „alle ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen“ regelmäßig übersehen, gehört aber als ortsfeste Anlage in einen eigenen Prüfrhythmus. Im Schadensfall prüft der Versicherer ohnehin die Einhaltung der Prüftermine, und ohne Nachweis wird aus einer Ordnungswidrigkeit schnell ein Haftungsproblem.

Prüfer nimmt bei der Erstbegehung jedes Betriebsmittel auf

Was die Prüfung kostet

Eine Zahl lässt sich erst nach der Bestandsaufnahme nennen. Bevor Umfang und Kategorie jeder einzelnen Anlage feststehen, fehlt der Kalkulation die Grundlage.

Wovon der Aufwand im Einzelnen abhängt, erläutert die Seite Kosten der DGUV V3 Prüfung für Unternehmen.

Was für GBS als Prüfpartner in Koblenz spricht

  • Prüfung ausschließlich durch befähigte Personen nach TRBS 1203, keine lediglich unterwiesenen Personen

  • Kategorisierung jedes Betriebsmittels bereits bei der Erstbegehung, fest im Prüfprotokoll verankert

Standort in Koblenz anmelden

Nennen Sie GBS Ihre Adresse und eine grobe Einschätzung des Anlagen- und Gerätebestands.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Koblenz

Ja, die Trägerschaft spielt dabei keine Rolle. Auch ein Rathaus oder eine nachgeordnete Behörde muss dieselbe Prüfpflicht erfüllen wie ein privates Unternehmen.

Für die schuleigenen Geräte und Anlagen gelten dieselben Fristen wie überall: 6 Monate für ortsveränderliche Technik, für fest installierte Anlagen entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

Fehlt der Nachweis, kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld nach § 22 BetrSichV verhängen.

Diese Seite beschreibt den Regelfall und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Welcher Umfang und welche Frist für einen bestimmten Standort gelten, ergibt dessen eigene Gefährdungsbeurteilung; für eine verbindliche Einschätzung sprechen Sie GBS bitte an.