DGUV V3 Prüfung Mainz: Elektroprüfung für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Im Schadensfall prüft der Versicherer, ob die Prüftermine eingehalten wurden. Fehlt der Nachweis, wird aus einer Ordnungswidrigkeit ein Haftungsproblem.

Die GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit mbH prüft elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen im Raum Mainz und dokumentiert jedes Prüfobjekt einzeln. Die Prüfung übernehmen befähigte Personen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Betreibern in Mainz verlangt

Die Unfallversicherungsträger verpflichten Arbeitgeber in der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), elektrische Anlagen und Betriebsmittel in festgelegten Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Flankiert wird sie von der Betriebssicherheitsverordnung und vom Arbeitsschutzgesetz.

Die Betriebssicherheitsverordnung kennt drei Prüfanlässe: vor der erstmaligen Verwendung, wiederkehrend nach festgelegten Fristen und außerordentlich nach einem Umbau oder einem Schadensereignis (§ 14 BetrSichV, abgerufen im September 2026). Verantwortlich bleibt in allen drei Fällen der Betreiber, auch wenn er die Durchführung vergibt.

„Das ist keine Formalie, sondern eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers“, heißt es dazu bei der GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit. Wer sie erfüllt, hat im Ernstfall ein Prüfprotokoll, das den Zustand jedes Betriebsmittels zum Prüfzeitpunkt belegt.

Befähigte Person prüft ein elektrisches Betriebsmittel im laufenden Betrieb
Elektrofachkraft mit Messgerät bei der DGUV V3 Prüfung

Wer in Mainz nach DGUV V3 prüfen darf

Prüfen darf, wer eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist. Die Betriebssicherheitsverordnung knüpft die wiederkehrende Prüfung in § 14 Absatz 2 ausdrücklich an diese Qualifikation.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen einen Teil der Prüfungen übernehmen, wenn eine Elektrofachkraft sie leitet und beaufsichtigt und wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden (Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3). Bei der GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit geschieht das nicht: „Der Einsatz lediglich elektrisch unterwiesener Personen ohne entsprechende Ausbildung kommt für uns nicht infrage.“

Welche Kenntnisse und Erfahrungen eine befähigte Person mitbringen muss, beschreibt die TRBS 1203.

Prüffristen für Mainzer Betriebe im Überblick

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen Richtwerte. Welche Frist im einzelnen Betrieb tatsächlich gilt, legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.

PrüfobjektRichtwertHöchstfrist
Ortsveränderliche Betriebsmittel, allgemein6 Monate2 Jahre im Bürobereich
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen3 Monate1 Jahr
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel4 Jahre4 Jahre
Anlagen in Räumen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 7001 Jahr1 Jahr
Fehlerstromschutzschalter in stationären Anlagen, Funktionsprüfung durch den Benutzer6 Monate6 Monate
Fehlerstromschutzschalter auf Baustellen, Funktionsprüfung durch den Benutzerarbeitstäglicharbeitstäglich
Fehlerstromschutzschalter in nichtstationären Anlagen, Prüfung durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person1 Monat1 Monat

Quelle: Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, abgerufen im September 2026.

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln gilt eine dokumentierte Fehlerquote von höchstens zwei Prozent als Beleg dafür, dass die gewählte Frist ausreicht. Wer die Quote sauber führt, kann die Abstände strecken, ohne die Vorschrift zu verlassen.

Für ortsfeste Anlagen bleibt der Vierjahreswert ein Richtwert, den die Gefährdungsbeurteilung nach unten korrigieren kann. In einer Werkstatt mit hoher mechanischer Beanspruchung fällt die Frist kürzer aus als in einem Verwaltungsgebäude.

Die Fristen gelten je Betriebsmittel, nicht pauschal je Standort. Deshalb steht am Anfang die Kategorisierung und nicht der Termin.

Welche Prüfobjekte in den Prüfumfang fallen

Welcher Prüfumfang nötig wird, ergibt sich aus der technischen Ausstattung des Standorts. Ein Büro am Zollhafen bringt andere Prüfobjekte mit als eine Produktionshalle in Hechtsheim oder ein Labor der Universitätsmedizin.

Bewegliche Geräte in Büro, Labor und Werkstatt

Rechner, Verlängerungsleitungen, Handwerkzeuge und Laborgeräte werden nach der Norm DIN VDE 0701-0702 geprüft, mit Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung. Die Einordnung ist dabei kniffliger, als sie wirkt: Eine mobile Schweißanlage bleibt ortsveränderlich, auch wenn sie monatelang am selben Platz steht. Mehr dazu auf der Seite zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Fest installierte Anlagen und ihre Verteilungen

Für ortsfeste Anlagen gilt die DIN VDE 0105-100, für die Erstprüfung nach Errichtung oder Erweiterung die DIN VDE 0100-600. Genau hier entstehen Lücken. Eine fest verkabelte Werkbank in der Lehrwerkstatt fällt bei der Sammelvorgabe „alle ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen“ aus dem Umfang, obwohl sie als ortsfestes Betriebsmittel zu erfassen ist.

Geprüft werden ortsfeste elektrische Anlagen ebenso wie Haupt- und Unterverteilungen.

Maschinen in Produktion und Technikum

Die elektrische Ausrüstung von Maschinen wird nach DIN VDE 0113-1 geprüft, bei nichtstationären Maschinen zusätzlich nach den Vorgaben des Herstellers. In Fertigungsbetrieben hängt der Prüfaufwand an der Zahl der Maschinen und an ihrer Zugänglichkeit. Wie dabei vorgegangen wird, steht auf der Seite zur Maschinenprüfung nach DGUV V3.

Medizingeräte und Pflegebetten

Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen bringen einen Gerätepark mit, für den eigene Regelwerke gelten: die DIN EN 62353 für die Prüfung, dazu die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Abgedeckt sind sowohl die Prüfung medizinischer Geräte als auch die Pflegebettenprüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Baustromverteiler und Fehlerstromschutzschalter

Auf Baustellen und in nichtstationären Anlagen sind die Fristen deutlich kürzer als im Bürobetrieb. Dazu gehören Baustromverteiler und die Prüfung von Fehlerstromschutzschaltern, kurz RCD.

Der Prüfaufwand in Mainz hängt an der Branche

Die Stadt verbindet eine dichte Gesundheitswirtschaft mit einem großen Medienstandort und klassischem produzierendem Gewerbe. In Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie arbeiten über 15.000 Beschäftigte, allein in der Universitätsmedizin rund 8.000. Im Medienbereich sind es 1.710 Unternehmen in Mainz und Umgebung mit fast 20.000 Beschäftigten, dazu kommen über 1.000 produzierende Betriebe (Landeshauptstadt Mainz, abgerufen im September 2026).

In einem Labor lässt sich nicht während laufender Messreihen prüfen, in einer Lagerhalle am Containerhafen nicht während des Umschlags. Zu den einzelnen Bereichen gibt es eigene Seiten:

Prüfpflichtige Medizintechnik in einer Klinik, wie sie GBS in Mainz prüft
Kommunale Verwaltungsgebäude mit prüfpflichtiger Elektroinstallation

Die Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz kontrolliert die Einhaltung

Zuständig für den technischen Arbeitsschutz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit ihrer Regionalstelle Gewerbeaufsicht in Mainz.

Betriebe mit Standorten auf beiden Rheinseiten haben es deshalb mit zwei Landesbehörden zu tun. An der Prüfpflicht selbst ändert die Landesgrenze nichts.

Wie eine Prüfung im laufenden Betrieb abläuft

Am Anfang steht eine Erstbegehung, bei der jedes Betriebsmittel erfasst und eingeordnet wird. Die GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit trennt ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel bereits hier und hinterlegt die Kategorie fest im Prüfprotokoll jedes Betriebsmittels, nicht nur das Prüfergebnis. Diese Einordnung nimmt ausschließlich eine befähigte Person nach TRBS 1203 vor.

Der weitere Ablauf folgt festen Schritten:

  1. Prüfbereiche und Standorte erfassen
  2. Prüfobjekte kategorisieren und Fristen festlegen
  3. Termine abstimmen, auf Wunsch außerhalb der Betriebszeiten
  4. Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung vor Ort
  5. Prüfprotokoll je Betriebsmittel und Mängelübersicht erstellen
  6. Folgetermine in die Prüffristenüberwachung übernehmen

Die Ergebnisse landen digital im Kundenportal und lassen sich in gängige Prüfsoftware wie ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ oder SafetyTest übernehmen.

Elektrofachkraft dokumentiert die Prüfung einer Verteilung vor Ort

Was die Prüfung kostet, steht nach der Bestandsaufnahme fest

Ein belastbarer Preis entsteht nach der Bestandsaufnahme, weil erst dann feststeht, welche Prüfobjekte im Haus sind und wie viele davon auf welche Kategorie entfallen.

Eine Übersicht der Faktoren steht auf der Seite zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung für Unternehmen.

GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit als Prüfpartner

Was Mainzer Betriebe davon haben:

  • Prüfung ausschließlich durch befähigte Personen nach TRBS 1203

  • Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen aus einer Hand

  • Übernahme der Rolle als verantwortliche Elektrofachkraft auf Wunsch

  • digitaler Zugriff auf Prüfprotokolle und Messwerte über das Kundenportal

Prüftermin für Ihren Mainzer Standort vereinbaren

Schildern Sie uns Ihren Standort und den groben Umfang der Anlagen und Geräte.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Mainz

Nein. Der E-Check ist eine Marke des Elektrohandwerks und wird freiwillig beauftragt. Die DGUV V3 Prüfung ist die gesetzliche Betreiberpflicht für Arbeitgeber und muss dokumentiert werden.

Beide Standorte werden bei der Erstbegehung gemeinsam erfasst, die Prüfprotokolle bleiben je Standort getrennt. Für die hessische Seite gibt es eine eigene Übersicht zur DGUV V3 Prüfung in Wiesbaden.

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Bleibt die Prüfung aus, greift der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 22 BetrSichV. Wie sich Fristen sauber festlegen lassen, steht im Beitrag zu den DGUV V3 Prüffristen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand September 2026. Er ersetzt die Prüfung des Einzelfalls nicht, denn Prüffristen und Prüfumfang folgen aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs. Sprechen Sie uns für eine verbindliche Einschätzung Ihres Standorts an.