Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3

Lassen Sie Ihre Arbeitsmittel fachgerecht prüfen.

Rechtssicher nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung.

Durchgeführt von bei GBS ausgebildeten Elektrofachkräften.

Arbeitsmittelprüfung nach DGUV V3 – was Unternehmen beachten müssen

Unternehmen sind verpflichtet, eingesetzte Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Ziel ist es, Risiken für Beschäftigte zu minimieren und einen störungsfreien Betriebsablauf sicherzustellen.

Je nach Einsatzbereich können von Arbeitsmitteln erhebliche Gefahren ausgehen – insbesondere dann, wenn Mängel unbemerkt bleiben oder Prüfungen unterbleiben. Maschinen, elektrische Geräte, Werkzeuge oder Anlagen können bei Defekten zu Stromunfällen, Bränden oder schweren Verletzungen führen. Auch scheinbar harmlose Bürogeräte können Gefahren verursachen, wenn sie defekt oder unsachgemäß installiert sind.

Arbeitsunfälle haben weitreichende Folgen. Für Betroffene bedeuten sie gesundheitliche Einschränkungen. Für Unternehmen können Ausfallzeiten, Produktionsunterbrechungen oder Haftungsrisiken entstehen. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich finanzielle Folgen ab – Verantwortung und Organisation verbleiben beim Arbeitgeber.

Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem das Arbeitsschutzgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel regelmäßig durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert diese Pflichten für elektrische Arbeitsmittel und Anlagen.

Welche Arbeitsmittel unterliegen der DGUV-V3-Prüfpflicht?

Als Arbeitsmittel gelten sämtliche technischen Einrichtungen und Betriebseinrichtungen, die Beschäftigte bei ihrer Arbeit einsetzen. Der Begriff ist gesetzlich bewusst weit gefasst und umfasst weit mehr als klassische Maschinen oder Produktionsanlagen.

Prüfpflichtig sind unter anderem:

  • Handgeführte und stationäre Werkzeuge

  • Elektrische Geräte im Büro-, Werkstatt- und Produktionsumfeld
  • Maschinen und automatisierte Produktionsanlagen
  • Anlagen zur Energieversorgung, Steuerung oder Verteilung

Auch Tätigkeiten wie Inbetriebnahme, Bedienung, Umrüstung, Wartung oder Demontage gelten als Nutzung von Arbeitsmitteln und sind in die Prüfung einzubeziehen.

Für sogenannte überwachungsbedürftige Anlagen gelten zusätzliche Vorgaben. Diese unterliegen häufig verkürzten Prüffristen und erweiterten Prüfanforderungen, etwa bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen oder bei bestimmten Druckanlagen.

Was GBS im Rahmen der Arbeitsmittelprüfung prüft

Wir prüfen Arbeitsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung. Art und Umfang der Prüfung richten sich nach Einsatzbereich, Gefährdungspotenzial und betrieblichen Anforderungen.

Diese Prüfleistungen erbringt GBS im Rahmen der Arbeitsmittelprüfung

Weitere Arbeitsmittel und Sonderlösungen sind auf Anfrage möglich.

Warum Unternehmen GBS wählen

Rechtssichere Dokumentation

Vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbarer Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen

Qualifizierte Elektrofachkräfte

Ausschließlich bei GBS ausgebildete und regelmäßig fachlich geschulte Elektrofachkräfte

Prüffristenüberwachung

Automatische Erinnerung und Überwachung aller gesetzlichen Prüffristen

Kundenportal & Login

Digitaler Zugriff auf Prüfberichte, Messwerte und Dokumente – standortübergreifend

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Zentrale Verwaltung auch Ihrer internen Prüfungen in einer gemeinsamen Datenstruktur

Elektrische Gefährdungsbeurteilung

Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen

Datenbankmanagement & Software-Kompatibilität

Kompatibel mit Systemen wie ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest, Test and Smile u. a.

Übernahme der Betreiberpflichten (VEFK)

Auf Wunsch Übernahme der verantwortlichen Elektrofachkraft zur rechtssicheren Entlastung

Gesetzliche Vorgaben für die Prüfung von Arbeitsmitteln

Die Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Ziel ist es, Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst zu vermeiden und Risiken systematisch zu reduzieren.

Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert diese Anforderungen. Sie legt fest, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden müssen und dass Art, Umfang und Fristen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.

Ergänzend reglementieren die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), welche fachlichen Voraussetzungen eine befähigte Person erfüllen muss und wie Prüfungen durchzuführen sind. Die DGUV Vorschrift 3 ergänzt diese Vorgaben speziell für elektrische Arbeitsmittel und Anlagen.

Wichtige Grundlagen zur Arbeitsmittelprüfung

1. Grundsätzliche Prüfanforderungen

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüfintervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den gesetzlichen Vorgaben. Prüfungen dürfen ausschließlich durch befähigte Personen erfolgen.

2. Typischer Ablauf der Arbeitsmittelprüfung

Zu Beginn wird ein Überblick über alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel erstellt. Anschließend erfolgt die Arbeitsmittelprüfung nach einem klar definierten Ablauf der DGUV-V3-Prüfung. Diese umfasst in der Regel Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und messtechnische Prüfungen.

3. Prüfintervalle und Wiederholungsprüfungen

Die Erstprüfung erfolgt vor der Inbetriebnahme. Danach sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich. Nach Änderungen oder Reparaturen kann eine zusätzliche Prüfung notwendig sein.

4. Rechtssichere Prüfdokumentation

Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation enthält Prüfumfang, Ergebnisse, festgestellte Mängel und die nächste Prüffrist.

Prüfung von Arbeitsmitteln mit GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit

Die Prüfung von Arbeitsmitteln erfordert Fachkenntnis, Erfahrung und klar strukturierte Prozesse. GBS unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Prüfpflichten.

Wir übernehmen Planung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen. Die Abläufe werden so organisiert, dass Ihr laufender Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Prüfungen sind auf Wunsch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten möglich.

Transparente Angebote, digitale Dokumentation und feste Ansprechpartner sorgen für Planungssicherheit. Ergänzend unterstützen wir Sie bei der Fristenüberwachung und der Weiterentwicklung Ihrer Prüfprozesse.