Lassen Sie Ihre Arbeitsmittel fachgerecht prüfen.

Arbeitsmittelprüfung nach DGUV V3 – was Unternehmen beachten müssen
Unternehmen sind verpflichtet, eingesetzte Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Ziel ist es, Risiken für Beschäftigte zu minimieren und einen störungsfreien Betriebsablauf sicherzustellen.
Welche Arbeitsmittel unterliegen der DGUV-V3-Prüfpflicht?
Als Arbeitsmittel gelten sämtliche technischen Einrichtungen und Betriebseinrichtungen, die Beschäftigte bei ihrer Arbeit einsetzen. Der Begriff ist gesetzlich bewusst weit gefasst und umfasst weit mehr als klassische Maschinen oder Produktionsanlagen.
Prüfpflichtig sind unter anderem:
Auch Tätigkeiten wie Inbetriebnahme, Bedienung, Umrüstung, Wartung oder Demontage gelten als Nutzung von Arbeitsmitteln und sind in die Prüfung einzubeziehen.
Für sogenannte überwachungsbedürftige Anlagen gelten zusätzliche Vorgaben. Diese unterliegen häufig verkürzten Prüffristen und erweiterten Prüfanforderungen, etwa bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen oder bei bestimmten Druckanlagen.

Was GBS im Rahmen der Arbeitsmittelprüfung prüft
Wir prüfen Arbeitsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung. Art und Umfang der Prüfung richten sich nach Einsatzbereich, Gefährdungspotenzial und betrieblichen Anforderungen.
Diese Prüfleistungen erbringt GBS im Rahmen der Arbeitsmittelprüfung
Weitere Arbeitsmittel und Sonderlösungen sind auf Anfrage möglich.
Warum Unternehmen GBS wählen
Gesetzliche Vorgaben für die Prüfung von Arbeitsmitteln
Die Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Ziel ist es, Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst zu vermeiden und Risiken systematisch zu reduzieren.
Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert diese Anforderungen. Sie legt fest, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden müssen und dass Art, Umfang und Fristen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.
Ergänzend reglementieren die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), welche fachlichen Voraussetzungen eine befähigte Person erfüllen muss und wie Prüfungen durchzuführen sind. Die DGUV Vorschrift 3 ergänzt diese Vorgaben speziell für elektrische Arbeitsmittel und Anlagen.
Wichtige Grundlagen zur Arbeitsmittelprüfung
Prüfung von Arbeitsmitteln mit GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit
Die Prüfung von Arbeitsmitteln erfordert Fachkenntnis, Erfahrung und klar strukturierte Prozesse. GBS unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Prüfpflichten.
Wir übernehmen Planung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen. Die Abläufe werden so organisiert, dass Ihr laufender Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Prüfungen sind auf Wunsch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten möglich.
Transparente Angebote, digitale Dokumentation und feste Ansprechpartner sorgen für Planungssicherheit. Ergänzend unterstützen wir Sie bei der Fristenüberwachung und der Weiterentwicklung Ihrer Prüfprozesse.




