DGUV V3 Prüfung Worms: Elektroprüfung für Industrie, Handwerk und Logistik am Rhein

In Worms stehen Chemieanlage, Fertigungshalle und Lagerhalle oft nur wenige hundert Meter auseinander, mit ganz unterschiedlichem Gerätebestand. Was sie verbindet, ist dieselbe Pflicht: die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Für Betriebe in Worms übernimmt die GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit mbH diese Prüfung, von der Produktionsanlage bis zum Bürogerät. Warum ausgerechnet eine befähigte Person nach TRBS 1203 und keine geringer qualifizierte Kraft, erklärt das Unternehmen auf seiner Website unumwunden.

„Der Einsatz lediglich elektrisch unterwiesener Personen ohne entsprechende Ausbildung kommt für uns nicht infrage“, heißt es dort. „Das ist keine Formalie, sondern eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers.“

Worms zwischen Chemiestandort, Metallverarbeitung und Rheinhafen

Am Standort Worms beschäftigten Betriebe 2023 insgesamt 35.256 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, gut ein Fünftel davon im Produzierenden Gewerbe (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Kommunaldatenprofil Worms, Stand 2023). Das Bruttoinlandsprodukt lag 2021 bei 3.465 Millionen Euro, je Einwohner 41.419 Euro.

Zum Produzierenden Gewerbe zählen in Worms unter anderem die Kunststoff und Chemie verarbeitende Industrie, die Metallerzeugung und der Maschinenbau sowie eine wachsende Logistikbranche im Industriegebiet Worms-Nord, begünstigt durch die Lage am Rhein.

Einen konkreten Namen trägt der Chemiestandort: Die Röhm GmbH betreibt in Worms einen ihrer sechs deutschen Standorte und stellt dort unter anderem Methacrylat-Monomere und -Polymere für Plexiglas-Produkte her (Röhm GmbH, Standorte, abgerufen im September 2026).

Eine Fertigungsanlage der Kunststoffverarbeitung braucht dabei eine andere Prüfroutine als eine Lagerhalle mit Ladetechnik oder eine Werkstatt im Maschinenbau, so verschieden die drei Betriebsformen auch arbeiten. Für alle gilt am Ende dasselbe Regelwerk, die DGUV V3.

Verfahrenstechnische Anlage mit Rohrleitungen und Schaltschrank

Welche Prüfobjekte in Worms anfallen

Prozess- und Fertigungsanlagen in Chemie und Kunststoffverarbeitung

Ortsfest verbaute Anlagen der Kunststoff- und Chemieverarbeitung fallen unter die DIN VDE 0105-100, ihre Erstprüfung nach Errichtung oder Erweiterung unter die DIN VDE 0100-600. Details dazu bei den ortsfesten elektrischen Anlagen und den Haupt- und Unterverteilungen.

Maschinen in Metallverarbeitung und Maschinenbau

Für die elektrische Ausrüstung von Maschinen gilt die DIN VDE 0113-1. Eine Schweißanlage bleibt dabei ein ortsveränderliches Betriebsmittel, auch wenn sie über Wochen am selben Platz in der Fertigungshalle steht, denn allein der Standort entscheidet nicht über die Einstufung. Wie GBS dabei genau vorgeht, zeigt die Seite zur Maschinenprüfung nach DGUV V3.

Bewegliche Betriebsmittel in Werkstatt, Büro und Labor

Rechner, Messgeräte und Handwerkzeuge werden nach DIN VDE 0701-0702 geprüft, mit Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung. Eine fest verkabelte Werkbank zählt trotz ihres Standorts in der Werkstatt als ortsfestes Betriebsmittel und rutscht deshalb bei einer zu pauschal formulierten Prüfliste leicht durch. Näheres zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf der eigenen Seite.

Lager-, Lade- und Baustellentechnik am Rheinhafen

Logistikbetriebe im Industriegebiet Worms-Nord bringen eigene Ladestationen, Förder- und Verteilungstechnik mit, die je nach Bauart ortsfest oder ortsveränderlich geführt wird. Auf Baustellen und bei Erweiterungen kommen zusätzlich Baustromverteiler und die Prüfung von Fehlerstromschutzschaltern, kurz RCD hinzu.

Medizinische Geräte und Pflegebetten

Für den Gerätebestand von Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen in Worms gelten wiederum eigene Vorgaben, insbesondere die DIN EN 62353 und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Zuständig sind hier die Prüfung medizinischer Geräte und die Pflegebettenprüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Elektrofachkraft misst an einer Unterverteilung

Rechtsgrundlage: Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben in Worms verlangt

Grundlage der Prüfpflicht ist die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie schreibt Arbeitgebern vor, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in wiederkehrenden Abständen kontrollieren zu lassen, gestützt von zwei weiteren Regelwerken: der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Konkret verlangt § 14 BetrSichV eine Prüfung bei drei Gelegenheiten, vor der ersten Nutzung, in festen Intervallen und zusätzlich nach einem Umbau oder Schaden (abgerufen im September 2026). Wer die Arbeit an einen Dienstleister vergibt, bleibt trotzdem selbst in der Pflicht, das regelt dasselbe Paragrafenwerk eindeutig.

Für Worms kommt eine weitere Besonderheit hinzu: § 1 Absatz 2 ArbSchG nimmt ausdrücklich auch den öffentlichen Dienst in die Pflicht. Ein städtischer Betrieb steht damit rechtlich auf derselben Stufe wie ein privates Industrieunternehmen.

Wer in Worms nach DGUV V3 prüfen darf

Prüfen darf laut § 14 Absatz 2 BetrSichV nur eine dafür befähigte Person. Die TRBS 1203 füllt diesen Begriff mit konkreten Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung, praktische Erfahrung und eine fortlaufende Tätigkeit genau in diesem Prüfgebiet.

Zulässig wäre es nach den Durchführungsanweisungen, Teilschritte an eine elektrotechnisch unterwiesene Person abzugeben, solange eine Elektrofachkraft die Aufsicht behält. GBS macht davon keinen Gebrauch. Im Einsatz sind ausschließlich Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk, egal ob der Auftraggeber ein Chemiebetrieb, ein Logistikunternehmen oder ein Handwerksbetrieb ist.

Befähigte Personen nach TRBS 1203 werten Prüfergebnisse aus

Prüffristen für Wormser Betriebe im Überblick

Feste Zeitabstände nennt die Vorschrift nur für Betriebsmittel, die sich bewegen lassen. Bei fest installierten Anlagen legt stattdessen die Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betreibers das passende Intervall fest.

RegelwerkPrüfobjektIntervall
DIN VDE 0701-0702Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen3 Monate
DIN VDE 0701-0702Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, allgemein6 Monate
DIN VDE 0701-0702Ortsveränderliche Betriebsmittel im Bürobereichbis zu 2 Jahre
DIN VDE 0105-100Ortsfeste elektrische Anlagen, ohne pauschale FristRichtwert 4 Jahre

Diese Werte stammen aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 (Stand September 2026). Wer für seine ortsveränderlichen Betriebsmittel eine Fehlerquote unter 2 Prozent nachweisen kann, darf die Intervalle auf dieser Grundlage verlängern.

Die Gewerbeaufsicht für Worms sitzt in Mainz

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz, ein Teil der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd. Ihr Zuständigkeitsbereich reicht über die Stadt Worms hinaus und schließt die Stadt Mainz sowie die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen mit ein (SGD Süd, Technischer Arbeitsschutz, abgerufen im September 2026).

Eine eigene Regionalstelle vor Ort hat Worms damit nicht. Auch die zuständige Industrie- und Handelskammer, die IHK für Rheinhessen mit Sitz in Mainz, vertritt neben Worms die Region um Mainz und Bingen gemeinsam. An der Prüfpflicht selbst ändert das nichts, sie gilt unabhängig davon, welche Behörde im Einzelfall zuständig ist.

Prüfer nimmt bei der Erstbegehung jedes Betriebsmittel auf

Ablauf einer Prüfung bei GBS

Noch bevor das erste Messgerät angesetzt wird, geht GBS Halle, Lager und Werkstatt gemeinsam mit dem Betrieb durch und ordnet jedes einzelne Betriebsmittel seiner Kategorie zu. Diese Zuordnung wandert direkt ins Prüfprotokoll und bleibt dort stehen, nicht nur das spätere Ergebnis der Messung. Nur eine befähigte Person nach TRBS 1203 trifft diese Entscheidung.

Darauf baut der weitere Auftrag auf:

  • Betriebsbereiche und Standorte in Worms sichten

  • Kategorie und daraus abgeleitete Prüffrist je Betriebsmittel festlegen

  • Terminfenster mit dem Betrieb klären, notfalls außerhalb der Kernzeiten

  • Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung vor Ort durchführen

  • Mängel einzeln dokumentieren und in einer Übersicht zusammenfassen

  • nächsten Prüftermin in die laufende Fristenüberwachung aufnehmen

Digital abrufbar sind alle Ergebnisse anschließend im Kundenportal. Taucht später ein Schaden auf, verlangt der Versicherer genau dieses Protokoll als ersten Beleg.

Was die Prüfung kostet

Wie hoch der Aufwand ausfällt, zeigt sich erst nach einer Bestandsaufnahme vor Ort, denn ein Chemiebetrieb kommt mit einem völlig anderen Geräte- und Anlagenbestand als eine Logistikhalle oder eine Handwerkswerkstatt. Auch Anfahrt und Erreichbarkeit spielen je nach Standort in Worms eine Rolle.

Welche Faktoren im Einzelnen den Preis bestimmen, erklärt die Seite Kosten der DGUV V3 Prüfung für Unternehmen.

Warum Wormser Betriebe auf GBS setzen

  • ausschließlich ausgebildete Elektrofachkräfte, keine bloß unterwiesenen Hilfskräfte

  • eine Ansprechstelle für Chemie-, Metall-, Logistik- und Handwerksbetrieb, unabhängig von der Branche

  • verbindliche Kategorisierung jedes Betriebsmittels bereits bei der ersten Begehung, dokumentiert im Protokoll

  • digitaler Zugang zu Prüfprotokollen und Messwerten über das Kundenportal

Prüftermin für Ihren Wormser Standort vereinbaren

Nennen Sie GBS den Standort in Worms und eine kurze Einschätzung, um welche Art Betrieb es sich handelt.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Worms

Ja. Die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 knüpft an das elektrische Betriebsmittel an, nicht an die Branche. Fest installierte Anlagen einer Kunststoffverarbeitung fallen ebenso unter die DIN VDE 0105-100 wie eine Verteilung im Bürogebäude.

Ja. Ladestationen, Förder- und Beleuchtungstechnik zählen je nach Bauart zu den ortsfesten oder ortsveränderlichen Betriebsmitteln und unterliegen damit derselben Prüfpflicht wie jedes andere elektrische Betriebsmittel im Betrieb.

Verantwortlich bleibt in jedem Fall der Betreiber, unabhängig davon, wer die Prüfung tatsächlich ausführt. Ohne Prüfnachweis sieht § 22 BetrSichV ein Bußgeld vor, und tritt später ein Schaden ein, verlangt zusätzlich der Versicherer Einsicht in die Termine.

Nein, auch wenn beide oft verwechselt werden. Der E-Check ist ein Gütesiegel des Elektrohandwerks, das ein Betrieb freiwillig bucht, während die DGUV V3 Prüfung als gesetzliche Betreiberpflicht keinen Ermessensspielraum lässt.

Diese Angaben orientieren sich am typischen Fall und ersetzen keine rechtliche Einzelfallprüfung. Welche Frist und welcher Umfang für einen bestimmten Standort tatsächlich gelten, hängt von dessen individueller Gefährdungsbeurteilung ab. Eine verbindliche Auskunft dazu erhalten Sie direkt bei GBS.