Schweißgeräte-Prüfung nach DGUV V3

Mit GBS zum rechtssicheren Betrieb von Lichtbogenschweißeinrichtungen gemäß DGUV V3

  • Schweißgerätespezifische Prüfungen nach DIN VDE 0544-4

  • Fachgerechte Bewertung von Leerlaufspannung und Schutzmaßnahmen

  • Durchführung durch speziell geschulte Elektrofachkräfte

Mit GBS zum rechtssicheren Betrieb von Lichtbogenschweißeinrichtungen gemäß DGUV V3

  • Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflicht für Schweißgeräte

  • rechtssichere Dokumentation für Prüfstellen und Versicherungen

  • Effiziente Prüfkoordination im laufenden Betrieb

Warum die Schweißgeräte-Prüfung nach DGUV V3 unverzichtbar ist

Schweißgeräte gehören zu den Arbeitsmitteln mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Beim Schweißen entstehen hohe Temperaturen, elektrische Spannungen und Lichtbögen, die besondere Anforderungen an die elektrische Sicherheit stellen. Defekte Leitungen, unzulässige Leerlaufspannungen oder fehlerhafte Schutzmaßnahmen können zu schweren Stromunfällen, Verbrennungen oder Bränden führen.

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen deshalb dazu, Schweißgeräte regelmäßig im Rahmen der Prüfung von Arbeitsmitteln prüfen zu lassen. Ziel ist es, elektrische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und den sicheren Betrieb der Geräte dauerhaft sicherzustellen.

Für Unternehmen bedeutet die Schweißgeräte-Prüfung nicht nur mehr Sicherheit für die Beschäftigten, sondern auch Rechtssicherheit. Fehlende oder unvollständige Prüfungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen – von behördlichen Sanktionen bis hin zum Wegfall des Versicherungsschutzes im Schadensfall.

Ablauf einer Schweißgeräte-Prüfung

Aufgrund der besonderen Gefährdungen beim Schweißen gelten für Schweißgeräte zusätzliche Prüfkriterien gegenüber gewöhnlichen elektrischen Betriebsmitteln. Die Schweißgeräte-Prüfung basiert auf den allgemeinen Anforderungen zum Ablauf der DGUV-V3-Prüfung, ergänzt um zusätzliche sicherheitsrelevante Messungen, die ausschließlich für Lichtbogenschweißeinrichtungen nach DIN VDE 0544-4 vorgesehen sind.

Struktur und Durchführung der Schweißgeräte-Prüfung

1. Sichtprüfung

Zunächst wird das Schweißgerät äußerlich überprüft. Kontrolliert werden Gehäuse, Leitungen, Steckverbindungen und Schutzvorrichtungen. Die meisten sicherheitsrelevanten Mängel lassen sich bereits in diesem Schritt ausmachen.

2. Messprüfung

Anschließend erfolgen spezialisierte elektrische Messungen, die gezielt auf die besonderen Gefährdungen von Schweißstromkreisen ausgerichtet sind. Erfasst werden insbesondere:

– Schutzleiterwiderstand
– Isolationswiderstand
– Leerlaufspannung bei Lichtbogenschweißeinrichtungen
– Berührungsstrom im Schweißstromkreis

3. Funktionsprüfung

Zum Schluss erfolgt die Funktionsprüfung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Schweißgerät ordnungsgemäß arbeitet. Dabei werden unter anderem Ein- und Ausschalteinrichtungen, Spannungsminderungseinrichtungen sowie Anzeige- und Kontrollelemente überprüft.

Sämtliche Prüfergebnisse werden nachvollziehbar festgehalten und als rechtssicherer Nachweis für Betreiber, Aufsichtsbehörden und Versicherungen dokumentiert. Besteht das Schweißgerät die Prüfung, wird eine Prüfkennzeichnung angebracht.

Sie möchten den Prüfablauf für Ihre Schweißgeräte rechtssicher und ohne Mehraufwand umsetzen? Wir unterstützen Sie gerne bei Planung, Durchführung und Dokumentation.

Welche Prüffristen gelten für die Prüfung von Schweißgeräten?

Für Schweißgeräte gelten keine starren Prüffristen. Die DGUV Vorschrift 3 sieht vor, dass die Prüfabstände auf Basis einer individuellen Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind. Dabei werden unter anderem Einsatzbedingungen, Nutzungshäufigkeit und das konkrete Gefährdungspotenzial berücksichtigt.

Unabhängig davon ist eine Prüfung erforderlich:

  • vor der ersten Inbetriebnahme

  • nach Reparaturen oder sicherheitsrelevanten Änderungen

  • im Rahmen wiederkehrender Prüfungen

In der Praxis werden Sicht- und Funktionsprüfungen häufig in kürzeren Intervallen durchgeführt als umfangreiche Messprüfungen. Die endgültige Festlegung der Prüffristen erfolgt jedoch immer durch die befähigte Person und wird im Prüfprotokoll dokumentiert.

Was wird bei einer Schweißgeräte-Prüfung überprüft?

Bei der Schweißgeräte-Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten des Geräts überprüft. 

Dazu gehören insbesondere:

der ordnungsgemäße Zustand von Leitungen, Steckern und Anschlüssen

die elektrische Sicherheit und Schutzmaßnahmen

die Einhaltung zulässiger Leerlaufspannungen

die Funktion von Spannungsminderungs- und Sicherheitseinrichtungen

die einwandfreie Funktion des Geräts im Betrieb

Die Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden, Verschleiß oder unsachgemäße Veränderungen am Gerät.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Schweißgerät den geltenden Normen entspricht und ohne Gefährdung eingesetzt werden kann.

Prüfung von Schweißgeräten mit GBS

Schweißgeräte unterscheiden sich deutlich von anderen elektrischen Arbeitsmitteln. Neben der elektrischen Sicherheit spielen gerätespezifische Parameter wie Leerlaufspannung, Berührungsstrom und Schutzmaßnahmen im Schweißkreis eine zentrale Rolle. 

GBS berücksichtigt diese Besonderheiten konsequent und prüft Schweißgeräte gezielt nach den Anforderungen der DIN VDE 0544-4. Die Prüfungen erfolgen durch speziell geschulte Elektrofachkräfte, die bei GBS intern ausgebildet werden und regelmäßig an schweißgerätespezifischen Schulungen teilnehmen. 

Dadurch wird sichergestellt, dass Messergebnisse korrekt interpretiert und sicherheitsrelevante Abweichungen zuverlässig erkannt werden – auch bei komplexen Lichtbogenschweißeinrichtungen.

Was GBS bei der Schweißgeräte-Prüfung auszeichnet

Schweißgerätespezifische Prüftiefe

Fokus auf sicherheitsrelevante Besonderheiten wie Leerlaufspannung und Schutzmaßnahmen

Fachlich fundierte Bewertung

Keine reine Formalprüfung, sondern sachgerechte Einordnung der Messergebnisse

Rechtssichere Prüfdokumentation

Belastbare Nachweise für Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen

Digitale Prüfverwaltung

Zentrale Verfügbarkeit aller Prüfberichte und Gerätehistorien im Kundenportal

Verlässliche Prüffristensteuerung

Übersichtliche Organisation aller Prüftermine mit Erinnerungsfunktion

Praxisgerechte Prüfung vor Ort

Effiziente Durchführung im laufenden Betrieb = Minimierung von Ausfällen und Stillstandzeiten durch strukturierte, betriebsnahe Prüfabläufe

Jetzt Schweißgeräte rechtssicher prüfen lassen

Die regelmäßige Prüfung von Schweißgeräten ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und Voraussetzung für einen sicheren Betrieb. Mit GBS setzen Sie auf eine fachlich fundierte, normgerechte Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0544-4.

Wir unterstützen Sie von der Planung über die Durchführung bis zur digitalen Dokumentation und Prüffristenüberwachung – zuverlässig, nachvollziehbar und ohne unnötige Unterbrechungen Ihres laufenden Betriebs.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und klären Sie, wie die Schweißgeräte-Prüfung in Ihrem Unternehmen effizient umgesetzt werden kann.