Ortsveränderlich, ortsfest, stationär oder nichtstationär: Betriebsmittel richtig einordnen
Ein Facility Manager beauftragt die Prüfung „aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel“ und übersieht dabei die fest verkabelte Werkbank in der Lehrwerkstatt. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob eine Prüfung nach der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vollständig ist oder eine Lücke bleibt.
Wer die Begriffe ortsveränderlich, ortsfest, stationär und nichtstationär durcheinanderbringt, ordnet Geräte der falschen Prüfkategorie zu und verpasst damit reguläre Prüftermine. Dieser Ratgeber der GBS Gesellschaft für Betriebssicherheit mbH (GBS) klärt, wonach sich die Einordnung richtet, wo sich die Begriffe überschneiden und wie Sie jedes Betriebsmittel in Ihrem Betrieb der richtigen Kategorie zuordnen.
Warum ortsfest und ortsveränderlich unterschiedliche Prüfpflichten auslösen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind laut DGUV Vorschrift 3 Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie am Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Ortsfeste Betriebsmittel bringen dagegen ein Elektriker fest an, oder sie wiegen so viel, dass sich ihr Standort nicht ohne Weiteres ändern lässt. So einfach ist die Grundregel.
In der Praxis zählen Bohrmaschine, Verlängerungskabel und mobiler Heizlüfter zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Eine Werkbank mit fester Verkabelung, ein Verteilerschrank oder eine Aufzugsanlage fallen unter die ortsfesten Anlagen. Beide Kategorien folgen einer eigenen Prüfnorm. Genau daran macht sich später die Prüffrist fest.
GBS unterscheidet ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen bereits bei der Erstbegehung, damit kein Gerät zwischen zwei Prüflisten fällt. Die vertiefte Abgrenzung liefern zwei eigene Leistungsseiten: eine zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, eine zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen.
Was stationär und nichtstationär in der Praxis bedeuten
In den meisten Betrieben meinen stationär dasselbe wie ortsfest und nichtstationär dasselbe wie ortsveränderlich. Die Begriffspaare stammen aus unterschiedlichen Zusammenhängen und werden im Sprachgebrauch häufig vermischt, weil beide dieselbe Grundfrage stellen: Bleibt ein Gerät an seinem Platz, oder wird es bewegt?
Neben der elektrotechnischen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 taucht die Unterscheidung stationär und nichtstationär zusätzlich im Maschinenkontext auf. Dort geht es darum, ob eine Maschine für einen festen Standort ausgelegt ist oder für den Wechsel zwischen Einsatzorten konstruiert wurde.
Diese Einordnung betrifft in erster Linie die Konstruktion und Sicherheitsauslegung einer Maschine. Ortsfest und ortsveränderlich nach DGUV Vorschrift 3 regeln die Prüfpflicht des elektrischen Betriebsmittels. Beide Fragen können bei ein und derselben Maschine relevant sein, betreffen aber unterschiedliche Prüfpflichten und oft auch unterschiedliche Zuständigkeiten im Betrieb.
Beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander.
So ordnen Sie ein Betriebsmittel in der Praxis richtig ein
Für die erste Einordnung reicht ein kurzer Check am Gerät. Bleibt es während des Betriebs an seinem Platz, oder wird es bewegt? Ist es fest verkabelt oder über Kabel und Stecker angeschlossen? Lässt sich sein Standort ohne technische Hilfsmittel ändern?
Beantworten Sie alle drei Fragen in Richtung Bewegung, handelt es sich um ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel. Schwierig wird es bei Grenzfällen wie einer fest montierten, aber austauschbaren Maschine oder einem Gerät, das nur selten den Standort wechselt. Hier zählt, wofür das Gerät konstruiert wurde, nicht wie oft es tatsächlich bewegt wird.
Genau das zählt in der Praxis.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine mobile Schweißanlage bleibt auch dann ortsveränderlich, wenn sie über Monate an derselben Stelle in der Werkstatt steht, solange sie für den Einsatz an wechselnden Orten konstruiert und über Stecker angeschlossen ist. Erst eine feste Installation ändert die Kategorie. Der Zeitraum am Ort spielt keine Rolle.
Die Prüfteams von GBS ordnen jedes Betriebsmittel vor der ersten Prüfung anhand dieser Kriterien in eine feste Prüfliste ein. Ausgeführt wird die Einordnung ausschließlich von befähigten Personen nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203, damit Grenzfälle nach Regelwerk statt nach Gefühl entschieden werden.
Welche Prüffristen für welche Kategorie gelten
Die Kategorie bestimmt, welche Norm des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) für die Wiederholungsprüfung anzuwenden ist.
| Kategorie | Anzuwendende Norm | Regel-Prüffrist |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | DIN VDE 0701-0702 | 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel | DIN VDE 0105-100 | abhängig von Anlagentyp und Gefährdungsbeurteilung |
| Nichtstationäre Maschinen | maschinenspezifisch nach Betriebsanleitung | herstellerabhängig |
Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel lässt sich die Sechs-Monats-Frist verlängern, wenn eine dokumentierte Fehlerquote von unter zwei Prozent nachgewiesen ist. Für ortsfeste Anlagen legt die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers die genaue Frist fest, orientiert an Anlagentyp und Nutzung. Eine pauschale Frist gibt es dafür nicht, deshalb ist die Einzelfallprüfung Teil jeder Erstbegehung bei GBS.
Auch das gehört zur Erstbegehung.
Was eine falsche Einordnung im Ernstfall bedeutet
Wird ein Betriebsmittel der falschen Kategorie zugeordnet, fehlt im ungünstigsten Fall die reguläre Prüfung ganz. Das fällt selten sofort auf. Das Gerät läuft zunächst einfach weiter.
Sichtbar wird die Lücke meist erst bei einem Zwischenfall oder einer behördlichen Kontrolle. Für den Betreiber kann eine fehlende oder falsch terminierte Prüfung dann ein Haftungsrisiko bedeuten. Grund ist die Betriebssicherheitsverordnung. Sie verpflichtet Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung ihrer elektrischen Betriebsmittel.
Im Schadensfall prüft mitunter auch der Versicherer, ob die vorgeschriebenen Prüftermine eingehalten wurden. Eine saubere Einordnung zu Beginn erspart hier spätere Diskussionen mit Behörden oder Versicherern.
Warum ein Prüfprotokoll die Einordnung mit trägt
Jede Prüfung dokumentiert das Ergebnis und die Kategorie, der ein Betriebsmittel zugeordnet wurde. Dieses Protokoll wird zum Nachweis, falls die Einordnung später infrage gestellt wird, etwa bei einem Betreiberwechsel oder einer Versicherungsprüfung.
Fehlt die Dokumentation der Kategorie, lässt sich im Nachhinein kaum rekonstruieren, warum ein Gerät als ortsfest statt ortsveränderlich behandelt wurde. GBS hinterlegt die Einordnung deshalb fest im Prüfprotokoll jedes Betriebsmittels, nicht nur das reine Prüfergebnis.
Sind Sie sich bei einem Gerät unsicher, müssen Sie diese Frage nicht allein klären. GBS übernimmt die Einordnung im Rahmen der Erstbegehung und richtet daraus direkt die passenden Prüfintervalle für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen ein.



