DGUV V3 Prüfung Erlangen: Elektroprüfung für Medizintechnik, Forschung und Verwaltung

Für die DGUV V3 Prüfung in Erlangen hält GBS schon bei der Erstbegehung fest, welche Geräte im Labor, am Messplatz oder im Serverraum ortsfest oder ortsveränderlich sind, und legt die Prüftermine auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), ehemals BGV A3.

Zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 gehören bei GBS ortsfeste Anlagen, Verteilungen, Maschinen und ortsveränderliche Betriebsmittel.

Dass geprüft wird, verantworten Sie als Unternehmer. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den Voraussetzungen der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 auch eine unterwiesene Person.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Erlanger Betrieben verlangt

Als Unternehmer sorgen Sie dafür, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 nennt dafür drei Anlässe:

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung, bevor Anlage oder Gerät wieder in Betrieb gehen
  • wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nur, wenn Hersteller oder Errichter Ihnen bestätigen, dass Anlage oder Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entsprechend beschaffen sind (§ 5 Abs. 4). Nach den Durchführungsanweisungen kann diese Bestätigung in der Regel nur der Errichter abgeben, weil nur er die Umgebungs- und Einsatzbedingungen der Anlage kennt.

Die Lieferbestätigung, die Hersteller oder Lieferer bei anschlussfertigen Betriebsmitteln abgeben, ist nach den Durchführungsanweisungen von der Bestätigung nach § 5 Abs. 4 zu unterscheiden. Auch mit einer Bestätigung nach § 5 Abs. 4 bleiben die Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung und die wiederkehrende Prüfung bestehen. Wie sich Erstprüfung und Wiederholungsprüfung unterscheiden, erklärt der Ratgeber Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung.

Die Abstände der wiederkehrenden Prüfung legen Sie als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Sie müssen so bemessen sein, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können.

Zwei Elektrofachkräfte prüfen eine geöffnete Unterverteilung

Wer in Erlangen nach DGUV V3 prüfen darf

Nach einer Änderung oder Instandsetzung prüft nach § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 eine Elektrofachkraft oder jemand unter ihrer Leitung und Aufsicht. Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 grundsätzlich bei einer Elektrofachkraft, mit einer Ausnahme für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.

Neben der DGUV Vorschrift 3 gilt für Arbeitsmittel die Betriebssicherheitsverordnung. Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sieht die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person vor, außer bei überwachungsbedürftigen Anlagen mit Prüfungen nach den §§ 15 und 16 (§ 14 Abs. 8).

Zur Prüfung befähigt ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt. Für bestimmte Arbeitsmittel gelten nach den Anhängen 2 und 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen.

GBS lässt die Prüfung nach DGUV V3 nur von Elektrofachkräften durchführen, die bei GBS ausgebildet und regelmäßig fachlich geschult werden. Als Mindestanforderung verlangt GBS eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk, also eine Berufsausbildung, wie sie § 2 Abs. 6 BetrSichV für die befähigte Person nennt. Personen, die lediglich elektrotechnisch unterwiesen sind, setzt GBS für Prüfungen nicht ein.

Prüffristen für Anlagen, Labor- und Bürogeräte

Die DGUV V3 Prüffristen stehen in den Durchführungsanweisungen: für ortsfeste Anlagen vier Jahre, in Räumen besonderer Art ein Jahr. Für ortsveränderliche Betriebsmittel nennen sie einen Richtwert von sechs Monaten.

PrüfobjektPrüffrist bzw. RichtwertHöchstwertPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste BetriebsmittelPrüffrist 4 JahreDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer ArtPrüffrist 1 JahrDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und AnschlussleitungenRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 4 Jahre
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 1 Jahr
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Anschlussleitungen
Prüffrist bzw. Richtwert: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.
Höchstwert: 1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 mit Tabellen 1A und 1B. Die Werte gelten bei normalen Beanspruchungen. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Den Tabellenwert von vier Jahren übernimmt GBS für ortsfeste Anlagen nicht als Pauschalfrist. Welche Frist passt, klärt GBS mit Ihnen bei der Erstbegehung im Einzelfall.

Laborgeräte haben keine eigene Zeile. Ein ortsveränderliches Laborgerät fällt unter die Zeile der ortsveränderlichen Betriebsmittel mit dem Richtwert. Wird die Frist verlängert, legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, ob für Ihr Labor eher der Höchstwert für Werkstätten oder der für Büros „oder unter ähnlichen Bedingungen“ passt. Die Zuordnung ortsfest oder ortsveränderlich hält GBS im Prüfprotokoll jedes Betriebsmittels fest.

Prüfobjekte in Erlanger Betrieben

Ortsfeste elektrische Anlagen

Dazu gehören die fest verlegte Installation, Beleuchtung, Steckdosenkreise und fest angeschlossene Verbraucher wie Klimageräte. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist ein Schwerpunkt von GBS.

Haupt- und Unterverteilungen

In den Haupt- und Unterverteilungen laufen die Stromkreise eines Gebäudes zusammen. Wo Labore, Serverräume und Büros im selben Haus liegen, achten wir auf eine klare Zuordnung jeder Schutzeinrichtung, damit Sie sehen, was an welchem Stromkreis hängt.

Maschinen

Fertigungs-, Automatisierungs- und Prüfanlagen haben eine eigene elektrische Ausrüstung mit Schaltschränken und Steuerungen. Sie gehört in die Maschinenprüfung nach DGUV V3.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Dazu zählen Geräte mit Stecker vom Laptop bis zum Tischgerät im Labor sowie Verlängerungsleitungen. Eigene Ratgeber gibt es zur DGUV V3 Prüfung von Mietgeräten und zur Prüfplakette nach DGUV V3.

Prüfer mit Klemmbrett an einem technischen Gerät

Prüfbedarf in Erlangen: Medizin, Forschung und Hochtechnologie

In Erlanger Betrieben kann zur Prüfung empfindliche Mess-, Labor- und Medizintechnik gehören. Die Stadt steht als High-Tech-Standort für Medizin, Energietechnik, Mobilität und Automatisierung, dazu kommen die Friedrich-Alexander-Universität, weitere Forschungseinrichtungen und ein Medizintechnik-Cluster.

Wo empfindliche Mess- und Medizintechnik neben Büroausstattung steht, empfehlen wir, Prüftermine mit laufenden Messreihen und Behandlungszeiten abzustimmen. Auf Wunsch prüft GBS dafür auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Passende Hinweise bieten die Seiten zur DGUV V3 Prüfung für medizinische Einrichtungen, für Bildungseinrichtungen und Behörden sowie für Industrie und Handel. Auch für Nürnberg und Fürth hat GBS eigene Seiten zur DGUV V3 Prüfung.

Zuständige Behörde und Unfallversicherung in Erlangen

Für Betriebe in Erlangen ist als staatliche Arbeitsschutzbehörde das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Mittelfranken zuständig. Es überwacht den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und berät Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).

Daneben überwachen die Unfallversicherungsträger, ob in den Unternehmen die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen umgesetzt werden, und beraten Unternehmer und Versicherte (§ 17 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig ist, hängt von Ihrer Einrichtung ab:

  • Gewerbliche Betriebe: die jeweilige Berufsgenossenschaft
  • Ämter und Einrichtungen der Stadt Erlangen: die Kommunale Unfallversicherung Bayern
  • Einrichtungen des Freistaats Bayern: die Bayerische Landesunfallkasse

Ablauf von der Anfrage bis zum Prüfprotokoll

Bei GBS läuft die Prüfung in sechs Schritten ab:

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme: Standort, Anlagen und ungefähre Gerätezahl
  2. Beratung und Angebot: Prüfumfang und Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
  3. Termin- und Einsatzplanung: auf Wunsch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
  4. Prüfung vor Ort: Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messergebnisse und Funktionsprüfung
  5. Dokumentation und Mängelübersicht: Prüfberichte und Messwerte digital im Portal, auch standortübergreifend
  6. Erinnerung an wiederkehrende Prüftermine: GBS überwacht die Fristen für Sie

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass das Ergebnis aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Diese Pflicht bleibt bei Ihnen, auch wenn GBS prüft. Die Aufzeichnung darf auch elektronisch aufbewahrt werden.

Die Aufzeichnung enthält mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten mit elektronischer Signatur. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten eigene Aufzeichnungspflichten (§ 14 Abs. 8 Satz 2).

Ein Prüfbuch ist nach § 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 auf Verlangen der Berufsgenossenschaft zu führen. Für Ihre Aufzeichnung stellt GBS die Prüfprotokolle mit Messwerten im Portal bereit. Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Prüferin dokumentiert die Prüfung einer Maschine auf dem Tablet

Kostenfaktoren der DGUV V3 Prüfung

Der Preis richtet sich nach dem Umfang Ihres Bestands. Vor allem diese Faktoren bestimmen die Kosten der DGUV V3 Prüfung:

  • die Zahl der ortsveränderlichen Geräte und Leitungen
  • Zahl und Größe der Haupt- und Unterverteilungen
  • der Umfang der ortsfesten Anlagen und Maschinen
  • die Zahl der Gebäude und Standorte

Prüftermin für Ihren Erlanger Standort anfragen

Mit Standort, Art der Anlagen und grober Gerätezahl erstellt GBS Ihnen ein Angebot.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 07142 3598994.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Erlangen

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.

Sie als Unternehmer sorgen dafür, dass ein festgestellter Mangel unverzüglich behoben wird. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, müssen Sie dafür sorgen, dass die Anlage oder das Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet wird (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3).

Kein Mangel liegt nach den Durchführungsanweisungen zu § 3 Abs. 2 im Allgemeinen vor, nur weil neue elektrotechnische Regeln an neue Anlagen oder Betriebsmittel andere Anforderungen stellen.

Der E-Check von Innungsbetrieben des Elektrohandwerks ist freiwillig. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist Ihre Pflicht als Unternehmer (§ 5 Abs. 1), eine Ausnahme gibt es nur für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 4).

Hinweis zur Rechtslage: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Prüfungen und Fristen für Ihren Betrieb gelten, legt Ihre Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall fest.