DGUV V3 Prüfung Ulm: Elektroprüfung für Industrie, Zulieferer und Forschung

Läuft eine Prüffrist ab oder fragen Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Gewerbeaufsicht nach, wird die DGUV V3 Prüfung in Ulm zum Thema. GBS prüft Anlagen, Verteilungen, Maschinen und Geräte und dokumentiert jedes Ergebnis.

Die Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 nennen bei normalen Beanspruchungen für ortsfeste Anlagen eine Prüffrist von 4 Jahren, in Räumen besonderer Art von 1 Jahr, für ortsveränderliche Betriebsmittel einen Richtwert von 6 Monaten. Die konkrete Frist legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Dass geprüft wird, verantworten Sie als Unternehmer. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den Voraussetzungen der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 auch eine unterwiesene Person. Die Durchführung der Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 übernimmt GBS für Sie.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Unternehmen in Ulm verlangt

Die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, ehemals BGV A3, verlangt Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (§ 5 Abs. 1):

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
  • in bestimmten Zeitabständen

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn Hersteller oder Errichter Ihnen bestätigen, dass Anlage oder Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entsprechend beschaffen sind (§ 5 Abs. 4). Die Vorschrift nennt beide, nach den Durchführungsanweisungen kann die Bestätigung aber in der Regel nur der Errichter abgeben, weil nur er die Umgebungs- und Einsatzbedingungen der Anlage kennt.

Die Lieferbestätigung für anschlussfertige Geräte ist nach den Durchführungsanweisungen keine solche Bestätigung. Von der Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung und von der Wiederholungsprüfung befreit auch die Bestätigung nach § 5 Abs. 4 nicht.

Die Prüffristen müssen so bemessen sein, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Elektrofachkraft misst mit einem Multimeter an einer Unterverteilung

Wer in Ulm nach DGUV V3 prüfen darf

Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 grundsätzlich bei einer Elektrofachkraft, mit einer Ausnahme für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV, etwa wiederkehrend bei Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, verlangt die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person. Für überwachungsbedürftige Anlagen gilt das nur, soweit die §§ 15 und 16 BetrSichV keine entsprechenden Prüfungen vorschreiben.

Befähigt ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt. Für bestimmte Arbeitsmittel gelten nach den Anhängen 2 und 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen.

GBS setzt ausschließlich Elektrofachkräfte ein, die GBS selbst ausbildet und regelmäßig fachlich schult. Als Mindestanforderung verlangt GBS eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk. Prüfer, die nur elektrotechnisch unterwiesen sind, schickt GBS nicht in Ihren Betrieb.

Prüffristen für Ulmer Betriebe im Überblick

PrüfobjektPrüffrist bzw. RichtwertHöchstwertPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste BetriebsmittelPrüffrist 4 JahreDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer ArtPrüffrist 1 JahrDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und AnschlussleitungenRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 4 Jahre
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 1 Jahr
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Anschlussleitungen
Prüffrist bzw. Richtwert: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.
Höchstwert: 1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 mit Tabellen 1A und 1B. Die Werte gelten bei normalen Beanspruchungen. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Die Prüffrist der Tabelle für ortsfeste Anlagen übernimmt GBS nicht ungeprüft als Pauschalfrist. Den passenden Abstand legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, den Einzelfall prüfen wir bei jeder Erstbegehung.

Welche Prüfobjekte in Ulmer Betrieben anfallen

In vielen Betrieben kommen alle vier Gruppen vor.

Ortsfeste elektrische Anlagen

Fest verlegte Leitungen, Schaltanlagen und fest angeschlossene Verbraucher sind unser Schwerpunkt. Zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen gehört bei uns immer eine Thermografie.

Haupt- und Unterverteilungen

Die Prüfung von Haupt- und Unterverteilungen stimmen wir vorab mit Ihnen ab, weil daran oft ganze Hallen hängen.

Maschinen

Den Termin der Maschinenprüfung nach DGUV V3 stimmen wir auf Ihre Schichten ab, auf Wunsch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Bohrmaschinen, Laborgeräte, Verlängerungsleitungen und Mietgeräte erhalten bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel jeweils ein eigenes Prüfprotokoll.

Prüfbedarf im Donautal und in der Wissenschaftsstadt

Im Industriegebiet Donautal im Südwesten der Stadt arbeiten Betriebe der Metallverarbeitung, des Maschinen- und Nutzfahrzeugbaus, der Logistik und der Pharmawirtschaft. Maschinen, Hallenverteilungen und mobile Geräte prüfen wir für Betriebe aus Industrie und Handel ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen.

Auf dem Oberen Eselsberg arbeiten in der Wissenschaftsstadt Universität, Forschungsinstitute und Unternehmen eng zusammen, dazu kommen Universitätsklinikum, Rehabilitationskrankenhaus und Bundeswehr-Krankenhaus. Für Kliniken gehören medizinische Geräte und Pflegebetten zu unserem Prüfumfang, für Labore und Bildungseinrichtungen vor allem ortsveränderliche Geräte.

Wer Standorte auch in anderen Städten hat, findet weitere Stadtseiten von GBS, etwa für Reutlingen, Würzburg und Augsburg.

Arbeitsschutz­behörde und Unfallversicherung in Ulm

In Baden-Württemberg nehmen die Regierungspräsidien sowie die Stadt- und Landkreise die Aufgaben der Gewerbeaufsicht wahr. Die Stadt Ulm hat dafür eine eigene Gewerbeaufsicht in der Abteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht. Die zuständige Behörde überwacht den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz und berät die Arbeitgeber (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse überwachen als Unfallversicherungsträger die Durchführung der Maßnahmen zur Unfallverhütung in den Unternehmen und beraten Unternehmer und Versicherte (§ 17 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII). Für gewerbliche Betriebe ist die Berufsgenossenschaft ihrer Branche zuständig. Für städtische Ämter und Einrichtungen ist es in der Regel die Unfallkasse Baden-Württemberg.

Prüfer mit Tablet vor einem geöffneten Schaltschrank

Ablauf der Prüfung und Prüfprotokoll

Die Prüfung mit GBS hat sechs Schritte:

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme: Wir erfassen, was bei Ihnen zu prüfen ist.
  2. Beratung und Angebot: auf Wunsch mit Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung.
  3. Termin- und Einsatzplanung: abgestimmt auf Ihre Abläufe, damit die Fertigung möglichst weiterläuft.
  4. Prüfung vor Ort: Bei der Erstbegehung ordnen wir jedes Betriebsmittel als ortsfest oder ortsveränderlich ein.
  5. Dokumentation und Mängelübersicht: ein Prüfprotokoll je Betriebsmittel und eine Übersicht der Mängel.
  6. Erinnerung an die wiederkehrenden Prüftermine: automatisch über unsere Prüffristenüberwachung.

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass das Ergebnis aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird, auch elektronisch. GBS stellt Prüfberichte und Messwerte dafür in einem Online-Portal bereit. Am Gerät zeigt zusätzlich eine Prüfplakette von GBS die Prüfung an.

Die Aufzeichnung enthält mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten mit elektronischer Signatur. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten eigene Aufzeichnungspflichten (§ 14 Abs. 8 Satz 2). Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Wovon die Kosten der Prüfung abhängen

Den Aufwand und damit den Preis bestimmen vor allem:

  • die Zahl der Geräte, Maschinen und Verteilungen
  • Art und Zugänglichkeit der Anlagen
  • die Zahl der Standorte

Einzelheiten erklärt der Ratgeber zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung für Unternehmen.

Prüftermin für Ihren Ulmer Standort anfragen

Über das Anfrageformular klären wir mit Ihnen Prüftermin, Angebot und Einsatz für Ihren Ulmer Standort. Telefonisch erreichen Sie GBS unter 07142 3598994.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Ulm

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen. GBS selbst prüft nur mit ausgebildeten Elektrofachkräften.

Sie als Unternehmer sorgen dafür, dass ein festgestellter Mangel unverzüglich behoben wird. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, müssen Sie dafür sorgen, dass die Anlage oder das Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet wird (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3).

Kein Mangel liegt nach den Durchführungsanweisungen zu § 3 Abs. 2 im Allgemeinen vor, nur weil neue elektrotechnische Regeln an neue Anlagen oder Betriebsmittel andere Anforderungen stellen.

GBS prüft jedes Gerät in diesen Schritten:

  1. Sichtprüfung
  2. messtechnische Überprüfung
  3. Bewertung der Messergebnisse
  4. Funktionsprüfung
  5. Dokumentation

Rechtlicher Hinweis

Die Angaben geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.