DGUV V3 Prüfung Ulm: Elektroprüfung für Industrie, Zulieferer und Forschung
Läuft eine Prüffrist ab oder fragen Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Gewerbeaufsicht nach, wird die DGUV V3 Prüfung in Ulm zum Thema. GBS prüft Anlagen, Verteilungen, Maschinen und Geräte und dokumentiert jedes Ergebnis.
Die Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 nennen bei normalen Beanspruchungen für ortsfeste Anlagen eine Prüffrist von 4 Jahren, in Räumen besonderer Art von 1 Jahr, für ortsveränderliche Betriebsmittel einen Richtwert von 6 Monaten. Die konkrete Frist legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).
Dass geprüft wird, verantworten Sie als Unternehmer. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den Voraussetzungen der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 auch eine unterwiesene Person. Die Durchführung der Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 übernimmt GBS für Sie.
Was die DGUV Vorschrift 3 von Unternehmen in Ulm verlangt
Die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, ehemals BGV A3, verlangt Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (§ 5 Abs. 1):
- vor der ersten Inbetriebnahme
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
- in bestimmten Zeitabständen
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn Hersteller oder Errichter Ihnen bestätigen, dass Anlage oder Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entsprechend beschaffen sind (§ 5 Abs. 4). Die Vorschrift nennt beide, nach den Durchführungsanweisungen kann die Bestätigung aber in der Regel nur der Errichter abgeben, weil nur er die Umgebungs- und Einsatzbedingungen der Anlage kennt.
Die Lieferbestätigung für anschlussfertige Geräte ist nach den Durchführungsanweisungen keine solche Bestätigung. Von der Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung und von der Wiederholungsprüfung befreit auch die Bestätigung nach § 5 Abs. 4 nicht.
Die Prüffristen müssen so bemessen sein, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Wer in Ulm nach DGUV V3 prüfen darf
Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 grundsätzlich bei einer Elektrofachkraft, mit einer Ausnahme für ortsveränderliche Betriebsmittel.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.
Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV, etwa wiederkehrend bei Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, verlangt die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person. Für überwachungsbedürftige Anlagen gilt das nur, soweit die §§ 15 und 16 BetrSichV keine entsprechenden Prüfungen vorschreiben.
Befähigt ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt. Für bestimmte Arbeitsmittel gelten nach den Anhängen 2 und 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen.
GBS setzt ausschließlich Elektrofachkräfte ein, die GBS selbst ausbildet und regelmäßig fachlich schult. Als Mindestanforderung verlangt GBS eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk. Prüfer, die nur elektrotechnisch unterwiesen sind, schickt GBS nicht in Ihren Betrieb.
Prüfbedarf im Donautal und in der Wissenschaftsstadt
Im Industriegebiet Donautal im Südwesten der Stadt arbeiten Betriebe der Metallverarbeitung, des Maschinen- und Nutzfahrzeugbaus, der Logistik und der Pharmawirtschaft. Maschinen, Hallenverteilungen und mobile Geräte prüfen wir für Betriebe aus Industrie und Handel ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen.
Auf dem Oberen Eselsberg arbeiten in der Wissenschaftsstadt Universität, Forschungsinstitute und Unternehmen eng zusammen, dazu kommen Universitätsklinikum, Rehabilitationskrankenhaus und Bundeswehr-Krankenhaus. Für Kliniken gehören medizinische Geräte und Pflegebetten zu unserem Prüfumfang, für Labore und Bildungseinrichtungen vor allem ortsveränderliche Geräte.
Wer Standorte auch in anderen Städten hat, findet weitere Stadtseiten von GBS, etwa für Reutlingen, Würzburg und Augsburg.
Arbeitsschutzbehörde und Unfallversicherung in Ulm
In Baden-Württemberg nehmen die Regierungspräsidien sowie die Stadt- und Landkreise die Aufgaben der Gewerbeaufsicht wahr. Die Stadt Ulm hat dafür eine eigene Gewerbeaufsicht in der Abteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht. Die zuständige Behörde überwacht den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz und berät die Arbeitgeber (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse überwachen als Unfallversicherungsträger die Durchführung der Maßnahmen zur Unfallverhütung in den Unternehmen und beraten Unternehmer und Versicherte (§ 17 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII). Für gewerbliche Betriebe ist die Berufsgenossenschaft ihrer Branche zuständig. Für städtische Ämter und Einrichtungen ist es in der Regel die Unfallkasse Baden-Württemberg.

Ablauf der Prüfung und Prüfprotokoll
Die Prüfung mit GBS hat sechs Schritte:
- Anfrage und Bedarfsaufnahme: Wir erfassen, was bei Ihnen zu prüfen ist.
- Beratung und Angebot: auf Wunsch mit Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung.
- Termin- und Einsatzplanung: abgestimmt auf Ihre Abläufe, damit die Fertigung möglichst weiterläuft.
- Prüfung vor Ort: Bei der Erstbegehung ordnen wir jedes Betriebsmittel als ortsfest oder ortsveränderlich ein.
- Dokumentation und Mängelübersicht: ein Prüfprotokoll je Betriebsmittel und eine Übersicht der Mängel.
- Erinnerung an die wiederkehrenden Prüftermine: automatisch über unsere Prüffristenüberwachung.
Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass das Ergebnis aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird, auch elektronisch. GBS stellt Prüfberichte und Messwerte dafür in einem Online-Portal bereit. Am Gerät zeigt zusätzlich eine Prüfplakette von GBS die Prüfung an.
Die Aufzeichnung enthält mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten mit elektronischer Signatur. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten eigene Aufzeichnungspflichten (§ 14 Abs. 8 Satz 2). Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Wovon die Kosten der Prüfung abhängen
Den Aufwand und damit den Preis bestimmen vor allem:
- die Zahl der Geräte, Maschinen und Verteilungen
- Art und Zugänglichkeit der Anlagen
- die Zahl der Standorte
Einzelheiten erklärt der Ratgeber zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung für Unternehmen.
Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Ulm
Rechtlicher Hinweis
Die Angaben geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.



