DGUV V3 Prüfung Freiburg: Elektroprüfung für Labore und Gewerbebetriebe

Nach einem Unfall oder bei einer Nachfrage der Berufsgenossenschaft zählt der Nachweis der DGUV V3 Prüfung. Freiburger Labore und Gewerbebetriebe müssen dafür wissen, welche Anlage wann fällig ist und wer sie prüfen darf. GBS prüft elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Maschinen nach der DGUV Vorschrift 3.

Für ortsveränderliche Geräte nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 einen Richtwert von 6 Monaten, für ortsfeste Anlagen 4 Jahre (DGUV Vorschrift 3). Die Verantwortung für die Prüfung trägt grundsätzlich eine Elektrofachkraft.

Bei GBS prüfen ausschließlich Elektrofachkräfte, die das Unternehmen selbst ausbildet und regelmäßig fachlich schult. Jedes Prüfobjekt dokumentieren wir einzeln.

Klären Sie mit GBS, welche Prüfobjekte und Fristen an Ihrem Standort in Freiburg relevant sind.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben verlangt

Die DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, ehemals BGV A3) verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu drei Anlässen prüfen zu lassen (DGUV Vorschrift 3, § 5):

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
  • danach in bestimmten Zeitabständen

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass Anlage oder Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entsprechen. Für die übrigen Prüfungen gilt diese Befreiung nicht (§ 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3).

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt zusätzlich wiederkehrende Prüfungen für Arbeitsmittel, deren Zustand sich durch äußere Einflüsse so verschlechtern kann, dass Beschäftigte gefährdet sind. Der Arbeitgeber lässt sie von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen, außerdem nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen oder längerer Nichtverwendung (§ 14 BetrSichV).

Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, auch wenn er die Durchführung vergibt. Er sorgt dafür, dass das Ergebnis jeder Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Das Prüfprotokoll dokumentiert, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde, und dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörde und Versicherer.

Wer nach DGUV V3 prüfen darf

Nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 trägt eine Elektrofachkraft die Verantwortung für die Prüfung. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person: Befähigt ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügt (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung übernehmen.

GBS setzt unterwiesene Personen weder unter Aufsicht noch eigenverantwortlich ein. Für uns kommt der Einsatz lediglich elektrotechnisch unterwiesener Personen ohne entsprechende Ausbildung nicht infrage. Mindestanforderung für jeden GBS-Prüfer ist eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk.

Prüffristen im Überblick

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen Prüffristen als Orientierung. Welche Frist in Ihrem Betrieb gilt, ermittelt und legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Typische Werte erklärt der Ratgeber zu den DGUV V3 Prüffristen.

PrüfobjektRichtwert bzw. PrüffristHöchstwertPrüfer
Ortsveränderliche Betriebsmittel, allgemein6 Monate1 Jahr in Werkstätten und Fertigungsstätten, 2 Jahre in Büros (jeweils auch in vergleichbaren Bereichen)Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen3 Monate1 JahrElektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 JahrekeinerElektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)
Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art1 JahrkeinerElektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)
Fehlerstromschutzschalter (RCD) in stationären Anlagen6 MonatekeinerBenutzer, durch Betätigen der Prüftaste

Ortsveränderliche Betriebsmittel, allgemein
Richtwert bzw. Prüffrist: 6 Monate
Höchstwert: 1 Jahr in Werkstätten und Fertigungsstätten, 2 Jahre in Büros (jeweils auch in vergleichbaren Bereichen)
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen
Richtwert bzw. Prüffrist: 3 Monate
Höchstwert: 1 Jahr
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Richtwert bzw. Prüffrist: 4 Jahre
Höchstwert: keiner
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)

Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art
Richtwert bzw. Prüffrist: 1 Jahr
Höchstwert: keiner
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)

Fehlerstromschutzschalter (RCD) in stationären Anlagen
Richtwert bzw. Prüffrist: 6 Monate
Höchstwert: keiner
Prüfer: Benutzer, durch Betätigen der Prüftaste

Quelle: Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A und 1B. Wo kein Höchstwert steht, gilt die Frist aus der Gefährdungsbeurteilung.

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln lässt sich die Frist bis zum Höchstwert verlängern, wenn die dokumentierte Fehlerquote unter 2 Prozent liegt. Zeigt eine Prüfung dagegen, dass ein Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung nicht sicher verwendet werden kann, wird die Frist neu festgelegt (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).

Welche Prüfobjekte anfallen

Der Prüfumfang ergibt sich aus der technischen Ausstattung des Standorts.

Elektrofachkraft misst mit einem Multimeter an einer geöffneten Verteilung

Ortsfeste Anlagen und Verteilungen

Den Richtwert von vier Jahren übernehmen wir für ortsfeste elektrische Anlagen nicht ungeprüft. Ob er reicht, klären wir bei der Erstbegehung, dem ersten Rundgang zu Beginn der Prüfung vor Ort. Die Frist legt danach der Arbeitgeber fest. Zu den ortsfesten Anlagen gehören auch die Haupt- und Unterverteilungen mit ihren Fehlerstromschutzschaltern.

Maschinen

In Produktion und Werkstatt hängt der Aufwand an der Zahl der Maschinen und daran, wann sie stillstehen dürfen. Damit keine Maschine für die Prüfung während der Schicht stillsteht, erledigen wir die Maschinenprüfung nach DGUV V3 auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Typische Objekte der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind Rechner, Verlängerungsleitungen, Laborgeräte und Elektrowerkzeuge. Weil jedes Gerät ein eigenes Prüfprotokoll mit seiner Kategorie bekommt, lässt sich die Fehlerquote später je Bereich auswerten.

Der Prüfaufwand in Freiburg hängt an der Branche

Freiburg ist Universitätsstadt, und zu den Wachstumsbranchen zählt die Medizintechnik. In Laboren und Praxen stehen viele ortsveränderliche Geräte, die nur zwischen zwei Messreihen oder Behandlungen frei sind. Auch diese Geräte prüfen wir auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Medizinische Geräte und Pflegebetten gehören ebenfalls zu unserem Prüfumfang in medizinischen Einrichtungen.

Im Gewerbe- und Industriegebiet Hochdorf überwiegen Produktion und Logistik, dort stehen eher Maschinen und große Verteilungen im Prüfplan. Wie wir in Hochschulinstituten und Verwaltungen vorgehen, beschreibt die Seite zur DGUV V3 Prüfung für Bildungseinrichtungen und Behörden. Für Produktionsbetriebe gilt die Seite zu Industrie und Handel.

Wer in Freiburg die Prüfpflicht überwacht

Für die meisten Betriebe im Stadtgebiet ist die Gewerbeaufsicht im Umweltschutzamt der Stadt Freiburg zuständig. Die Gewerbeaufsicht berät zu Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln und darf Betriebe jederzeit kontrollieren. Bei schwerwiegenden Verstößen kann sie Anordnungen erlassen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Bei bestimmten umweltrelevanten Betrieben und bei Fragen der Medizingerätesicherheit liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Freiburg.

Liegt der Standort im Umland, etwa in Gundelfingen, Umkirch oder Kirchzarten, ist der Fachbereich Gewerbeaufsicht des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald zuständig. Er berät und überwacht die Betriebe des Landkreises im technischen Arbeitsschutz.

Daneben überwacht die Berufsgenossenschaft des Betriebs als Unfallversicherungsträger die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (§ 17 SGB VII). Auf ihr Verlangen ist ein Prüfbuch zu führen (§ 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3).

Wie eine Prüfung im laufenden Betrieb abläuft

Eine DGUV V3 Prüfung läuft bei GBS in sechs Schritten ab:

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme
  2. Beratung und Angebot
  3. Termin- und Einsatzplanung
  4. Prüfung vor Ort, beginnend mit der Erstbegehung, dann Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messergebnisse und Funktionsprüfung
  5. Dokumentation und Mängelübersicht
  6. Erinnerung an wiederkehrende Prüftermine

Bei der Erstbegehung trennen wir ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel und hinterlegen die Kategorie im Prüfprotokoll jedes Betriebsmittels. Diese Einordnung nimmt nur eine zur Prüfung befähigte Person vor.

Prüfberichte, Messwerte und Dokumente stehen danach im Kundenportal bereit, auch für mehrere Standorte. Das Portal ist kompatibel mit Prüfsoftware wie ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest und Test and Smile.

Was die Prüfung kostet

Einen Preis nennen wir im Angebot, sobald nach der Bedarfsaufnahme feststeht, welche Prüfobjekte es gibt und wie sie sich auf die Kategorien verteilen. Die Kosten der DGUV V3 Prüfung hängen vor allem ab von:

  • Zahl und Art der ortsveränderlichen Geräte
  • Zahl und Größe der Verteilungen und Maschinen
  • Zahl der Standorte
  • gewünschten Prüfzeiten

GBS als Prüfpartner

Wer Fristen für viele Geräte und Anlagen im Blick behalten muss, bekommt von uns mehr als den Prüftermin:

  • Prüffristenüberwachung mit automatischer Erinnerung an fällige Prüfungen
  • Unterstützung bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung
  • Übernahme der Rolle als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) auf Wunsch
  • Prüfung aller Prüfobjekte der DGUV V3 Prüfung mit Messtechnik und Cloudlösung

Prüftermin für Ihren Freiburger Standort vereinbaren

Nennen Sie uns Standort, Art des Betriebs und den groben Umfang an Anlagen und Geräten. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die Bedarfsaufnahme.

Für den Nachbarraum gibt es eine eigene Seite zu E-Check und DGUV V3 Prüfung für Offenburg.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Freiburg

Nein. Den E-Check beauftragen Betriebe freiwillig. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist eine Pflicht des Arbeitgebers und muss dokumentiert sein.

Nein. BGV A3 ist die frühere Bezeichnung derselben Unfallverhütungsvorschrift. Heute heißt sie DGUV Vorschrift 3.

Ja, wenn sie zur Prüfung befähigte Personen sind. Für elektrotechnisch unterwiesene Beschäftigte gelten die Voraussetzungen aus dem Abschnitt zu den Prüfern: Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, bei ortsveränderlichen Geräten auch eigene Verantwortung.

Mindestens Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie den Namen der befähigten Person, die geprüft hat. Aufbewahrt wird sie mindestens bis zur nächsten Prüfung.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zur DGUV Vorschrift 3 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.