DGUV V3 Prüfung Freiburg: Elektroprüfung für Labore und Gewerbebetriebe
Nach einem Unfall oder bei einer Nachfrage der Berufsgenossenschaft zählt der Nachweis der DGUV V3 Prüfung. Freiburger Labore und Gewerbebetriebe müssen dafür wissen, welche Anlage wann fällig ist und wer sie prüfen darf. GBS prüft elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Maschinen nach der DGUV Vorschrift 3.
Für ortsveränderliche Geräte nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 einen Richtwert von 6 Monaten, für ortsfeste Anlagen 4 Jahre (DGUV Vorschrift 3). Die Verantwortung für die Prüfung trägt grundsätzlich eine Elektrofachkraft.
Bei GBS prüfen ausschließlich Elektrofachkräfte, die das Unternehmen selbst ausbildet und regelmäßig fachlich schult. Jedes Prüfobjekt dokumentieren wir einzeln.
Klären Sie mit GBS, welche Prüfobjekte und Fristen an Ihrem Standort in Freiburg relevant sind.
Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben verlangt
Die DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, ehemals BGV A3) verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu drei Anlässen prüfen zu lassen (DGUV Vorschrift 3, § 5):
- vor der ersten Inbetriebnahme
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
- danach in bestimmten Zeitabständen
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass Anlage oder Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entsprechen. Für die übrigen Prüfungen gilt diese Befreiung nicht (§ 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt zusätzlich wiederkehrende Prüfungen für Arbeitsmittel, deren Zustand sich durch äußere Einflüsse so verschlechtern kann, dass Beschäftigte gefährdet sind. Der Arbeitgeber lässt sie von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen, außerdem nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen oder längerer Nichtverwendung (§ 14 BetrSichV).
Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, auch wenn er die Durchführung vergibt. Er sorgt dafür, dass das Ergebnis jeder Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Das Prüfprotokoll dokumentiert, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde, und dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörde und Versicherer.
Wer nach DGUV V3 prüfen darf
Nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 trägt eine Elektrofachkraft die Verantwortung für die Prüfung. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person: Befähigt ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügt (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung übernehmen.
GBS setzt unterwiesene Personen weder unter Aufsicht noch eigenverantwortlich ein. Für uns kommt der Einsatz lediglich elektrotechnisch unterwiesener Personen ohne entsprechende Ausbildung nicht infrage. Mindestanforderung für jeden GBS-Prüfer ist eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk.
Der Prüfaufwand in Freiburg hängt an der Branche
Freiburg ist Universitätsstadt, und zu den Wachstumsbranchen zählt die Medizintechnik. In Laboren und Praxen stehen viele ortsveränderliche Geräte, die nur zwischen zwei Messreihen oder Behandlungen frei sind. Auch diese Geräte prüfen wir auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Medizinische Geräte und Pflegebetten gehören ebenfalls zu unserem Prüfumfang in medizinischen Einrichtungen.
Im Gewerbe- und Industriegebiet Hochdorf überwiegen Produktion und Logistik, dort stehen eher Maschinen und große Verteilungen im Prüfplan. Wie wir in Hochschulinstituten und Verwaltungen vorgehen, beschreibt die Seite zur DGUV V3 Prüfung für Bildungseinrichtungen und Behörden. Für Produktionsbetriebe gilt die Seite zu Industrie und Handel.
Wer in Freiburg die Prüfpflicht überwacht
Für die meisten Betriebe im Stadtgebiet ist die Gewerbeaufsicht im Umweltschutzamt der Stadt Freiburg zuständig. Die Gewerbeaufsicht berät zu Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln und darf Betriebe jederzeit kontrollieren. Bei schwerwiegenden Verstößen kann sie Anordnungen erlassen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Bei bestimmten umweltrelevanten Betrieben und bei Fragen der Medizingerätesicherheit liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Freiburg.
Liegt der Standort im Umland, etwa in Gundelfingen, Umkirch oder Kirchzarten, ist der Fachbereich Gewerbeaufsicht des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald zuständig. Er berät und überwacht die Betriebe des Landkreises im technischen Arbeitsschutz.
Daneben überwacht die Berufsgenossenschaft des Betriebs als Unfallversicherungsträger die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (§ 17 SGB VII). Auf ihr Verlangen ist ein Prüfbuch zu führen (§ 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3).
Wie eine Prüfung im laufenden Betrieb abläuft
Eine DGUV V3 Prüfung läuft bei GBS in sechs Schritten ab:
- Anfrage und Bedarfsaufnahme
- Beratung und Angebot
- Termin- und Einsatzplanung
- Prüfung vor Ort, beginnend mit der Erstbegehung, dann Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messergebnisse und Funktionsprüfung
- Dokumentation und Mängelübersicht
- Erinnerung an wiederkehrende Prüftermine
Bei der Erstbegehung trennen wir ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel und hinterlegen die Kategorie im Prüfprotokoll jedes Betriebsmittels. Diese Einordnung nimmt nur eine zur Prüfung befähigte Person vor.
Prüfberichte, Messwerte und Dokumente stehen danach im Kundenportal bereit, auch für mehrere Standorte. Das Portal ist kompatibel mit Prüfsoftware wie ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest und Test and Smile.
Was die Prüfung kostet
Einen Preis nennen wir im Angebot, sobald nach der Bedarfsaufnahme feststeht, welche Prüfobjekte es gibt und wie sie sich auf die Kategorien verteilen. Die Kosten der DGUV V3 Prüfung hängen vor allem ab von:
- Zahl und Art der ortsveränderlichen Geräte
- Zahl und Größe der Verteilungen und Maschinen
- Zahl der Standorte
- gewünschten Prüfzeiten
GBS als Prüfpartner
Wer Fristen für viele Geräte und Anlagen im Blick behalten muss, bekommt von uns mehr als den Prüftermin:
- Prüffristenüberwachung mit automatischer Erinnerung an fällige Prüfungen
- Unterstützung bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung
- Übernahme der Rolle als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) auf Wunsch
- Prüfung aller Prüfobjekte der DGUV V3 Prüfung mit Messtechnik und Cloudlösung




