DGUV V3 Prüfung Kassel: Elektroprüfung für Industrie und Logistik

Ortsveränderliche Geräte haben meist einen Richtwert von 6 Monaten, ortsfeste Anlagen eine Prüffrist von 4 Jahren. Diese Werte nennen die Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 bundesweit für jede DGUV V3 Prüfung. Kasseler Betriebe legen die verbindliche Frist wie alle Arbeitgeber in ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. GBS setzt dafür ausschließlich Elektrofachkräfte ein, die eine Ausbildung im Elektrohandwerk abgeschlossen haben.

Klären Sie mit GBS, welche Prüfobjekte und Fristen an Ihrem Standort in Kassel relevant sind.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Kasseler Unternehmen verlangt

Unternehmer (in der Betriebssicherheitsverordnung: Arbeitgeber) müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen prüfen lassen. So steht es in § 5 der DGUV Vorschrift 3, der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), früher BGV A3.

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nur, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass die Vorschrift eingehalten ist (§ 5 Abs. 4).

Art, Umfang und Fristen der Prüfungen ermittelt der Arbeitgeber und legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)).

Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, auch wenn er die Prüfung vergibt. Das Prüfprotokoll zeigt, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde, und dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörde und Versicherer.

Wer in Kassel nach DGUV V3 prüfen darf

Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft. Befähigt ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse hat.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung übernehmen.

Prüffristen nach DGUV V3 im Überblick

Höchstwerte gibt es nur für ortsveränderliche Betriebsmittel. Für ortsfeste Anlagen gelten Frist und Prüfer als ausreichend, wenn die Prüffristen der Tabelle 1A eingehalten werden.

Was geprüft wirdPrüffrist bzw. RichtwertHöchstwertWer prüft
Ortsveränderliche Betriebsmittel in BürosRichtwert 6 Monate2 JahreElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
Ortsveränderliche Betriebsmittel in Werkstätten und FertigungsstättenRichtwert 6 Monate1 JahrElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf BaustellenRichtwert 3 Monate1 JahrElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
Elektrische Anlagen und ortsfeste BetriebsmittelPrüffrist 4 Jahrenicht festgelegtElektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)
Anlagen in Räumen und Betriebsstätten besonderer ArtPrüffrist 1 Jahrnicht festgelegtElektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) in nichtstationären Anlagen, WirksamkeitPrüffrist 1 Monatnicht festgelegtElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
RCD in stationären Anlagen, Betätigen der PrüftastePrüffrist 6 Monatenicht festgelegtBenutzer
RCD in nichtstationären Anlagen, Betätigen der Prüftastearbeitstäglichnicht festgelegtBenutzer

Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros
Prüffrist bzw. Richtwert: Richtwert 6 Monate
Höchstwert: 2 Jahre
Wer prüft: Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Ortsveränderliche Betriebsmittel in Werkstätten und Fertigungsstätten
Prüffrist bzw. Richtwert: Richtwert 6 Monate
Höchstwert: 1 Jahr
Wer prüft: Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen
Prüffrist bzw. Richtwert: Richtwert 3 Monate
Höchstwert: 1 Jahr
Wer prüft: Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 4 Jahre
Höchstwert: nicht festgelegt
Wer prüft: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)

Anlagen in Räumen und Betriebsstätten besonderer Art
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 1 Jahr
Höchstwert: nicht festgelegt
Wer prüft: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) in nichtstationären Anlagen, Wirksamkeit
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 1 Monat
Höchstwert: nicht festgelegt
Wer prüft: Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

RCD in stationären Anlagen, Betätigen der Prüftaste
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 6 Monate
Höchstwert: nicht festgelegt
Wer prüft: Benutzer

RCD in nichtstationären Anlagen, Betätigen der Prüftaste
Prüffrist bzw. Richtwert: arbeitstäglich
Höchstwert: nicht festgelegt
Wer prüft: Benutzer

Quelle: Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A und 1B

Liegt die dokumentierte Fehlerquote bei ortsveränderlichen Geräten unter 2 Prozent, darf der Richtwert bis zum Höchstwert verlängert werden (Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1B). Mehr zu den Fristen im Ratgeber zu den DGUV V3 Prüffristen.

Welche Anlagen und Geräte GBS prüft

Schwerpunkt von GBS sind fest installierte Anlagen.

Elektrofachkraft misst mit einem Multimeter an einer Unterverteilung

Ortsfeste elektrische Anlagen

Für ortsfeste elektrische Anlagen setzt GBS keine Pauschalfrist an. Welche Frist passt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung. Den Einzelfall prüfen wir beim ersten Rundgang durch Ihren Betrieb, der Erstbegehung.

Verteilungen und Maschinen

Haupt- und Unterverteilungen prüfen wir zusammen mit den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD). Bei der Maschinenprüfung nach DGUV V3 richtet sich der Termin meist nach dem Produktionsplan.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Bohrmaschinen, Ladegeräte, Kabeltrommeln und Monitore erfassen wir bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel einzeln, mit Messwerten je Gerät.

Industriepark Waldau und Kasseler Branchen im Prüfplan

Viele große Arbeitgeber in Stadt und Landkreis Kassel kommen aus Maschinenbau und Automotive, die meisten Beschäftigten arbeiten im Mittelstand und bei Dienstleistern.

Größtes Gewerbegebiet der Region ist der Industriepark Kassel-Waldau. Sein ältester Teil, Waldau-West, liegt auf dem früheren Flugplatz im Südosten der Stadt. Dort arbeiten vor allem Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und des Großhandels, dazu Logistik und Dienstleister. Viele der Hallen sind mehrere Jahrzehnte alt, in der Fertigung stehen Maschinen und große Verteilungen im Prüfplan.

Übernehmen Sie dort eine ältere Halle, empfehlen wir, den Anlagenbestand vollständig aufnehmen zu lassen, weil darin oft Teile mehrerer Umbauten stecken.

Branchenhinweise: DGUV V3 Prüfung für Industrie und Handel und für kleine und mittlere Unternehmen.

Wer in Kassel die Prüfpflicht überwacht

In Hessen überwachen die Regierungspräsidien den Arbeitsschutz. Für die Stadt Kassel und den Landkreis Kassel ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig.

Daneben überwacht der Unfallversicherungsträger des Betriebs, also Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (§ 17 SGB VII).

Von der Erstbegehung bis zum Protokoll

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme
  2. Beratung und Angebot
  3. Termin- und Einsatzplanung
  4. Prüfung im Betrieb, beginnend mit der Erstbegehung, dann Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messergebnisse und Funktionsprüfung
  5. Dokumentation und Mängelübersicht
  6. Erinnerung an die wiederkehrenden Prüftermine

Damit der Betrieb weiterläuft, planen wir Prüftermine auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Bei der Erstbegehung ordnet eine befähigte Person jedes Betriebsmittel als ortsfest oder ortsveränderlich ein. Diese Kategorie steht später im Prüfprotokoll des Betriebsmittels.

Prüfberichte, Messwerte und Dokumente stellen wir danach ins Kundenportal, auch für mehrere Standorte. Das Portal ist kompatibel mit Prüfsoftware wie ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest oder Test and Smile.

Kostenfaktoren der Prüfung

Den Preis bestimmen vor allem die Zahl der Prüfobjekte je Kategorie und die Zahl der Standorte. Das Angebot folgt der Bedarfsaufnahme, mehr im Ratgeber zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung.

Prüfer mit Tablet vor einem geöffneten Schaltschrank

GBS als Prüfpartner für Kasseler Betriebe

  • Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk, bei GBS für die Prüfung ausgebildet und regelmäßig fachlich geschult
  • DGUV V3 Prüfung von ortsfesten Anlagen bis zu ortsveränderlichen Geräten
  • aktuelle Messtechnik mit Cloudlösung
  • Prüffristenüberwachung mit automatischer Erinnerung
  • Hilfe bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung und auf Wunsch Übernahme der Aufgaben als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Angebot für Ihren Kasseler Betrieb anfragen

Schicken Sie uns Adresse, Branche und ungefähre Zahl der Prüfobjekte.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Kassel

Ja. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen zu lassen. Der E-Check ist dagegen eine freiwillige Prüfung.

Zur DGUV V3 Prüfung gehören Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messergebnisse, Funktionsprüfung und Dokumentation im Prüfprotokoll.

Eine zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft, aus dem eigenen Betrieb oder von einem externen Prüfdienst wie GBS. Elektrotechnisch unterwiesene Personen prüfen nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Selbst verantworten dürfen sie mit solchen Geräten nur die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.

Nein. BGV A3 ist der frühere Name derselben Unfallverhütungsvorschrift, heute DGUV Vorschrift 3.

Diese Seite erklärt die DGUV Vorschrift 3 allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Prüfumfang und Fristen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.