DGUV V3 Prüfung in Fulda: Elektroprüfung für Industrie, Handel und Verwaltung
Steht in Ihrem Betrieb die DGUV V3 Prüfung in Fulda an, können Sie bei GBS die Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen und Geräte anfragen. Wie oft geprüft wird, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält. Die Tabelle weiter unten nennt die Werte der DGUV für normale Beanspruchungen. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 setzt GBS ausschließlich ausgebildete Elektrofachkräfte ein, die regelmäßig fachlich geschult werden.
Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben in Fulda verlangt
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) unterscheidet Erstprüfung und Wiederholungsprüfung. Der Unternehmer sorgt dafür, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden: vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen (§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3).
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nur, wenn Hersteller oder Errichter die vorschriftsgemäße Beschaffenheit bestätigen (§ 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3). Diese Bestätigung kann in der Regel nur der Errichter abgeben. Die Lieferbestätigung eines Herstellers für ein anschlussfertiges Gerät ist davon zu unterscheiden (Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3). Die Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung und die wiederkehrende Prüfung bleiben Pflicht.
Wer in Fulda nach DGUV V3 prüfen darf
Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person, nach § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) also jemand, der durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse hat. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel verlangt die DGUV Vorschrift 3 dafür eine Elektrofachkraft oder die Prüfung unter ihrer Leitung und Aufsicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3 und Durchführungsanweisungen zu § 5).
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.
Bei GBS prüfen nur Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk. Personen, die lediglich elektrotechnisch unterwiesen sind und keine entsprechende Ausbildung haben, setzt GBS für Prüfungen nicht ein.
Welche Prüfobjekte in Fuldaer Betrieben anfallen
- Anlagen: Installationen und fest angeschlossene Betriebsmittel, siehe ortsfeste elektrische Anlagen
- Verteilungen: Haupt- und Unterverteilungen
- Maschinen: elektrische Ausrüstung, siehe Maschinenprüfung nach DGUV V3
- Ortsveränderliche Geräte: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, für vermietete Geräte siehe DGUV V3 Prüfung von Mietgeräten
GBS ordnet schon bei der Erstbegehung jedes Betriebsmittel als ortsfest oder ortsveränderlich ein und hinterlegt die Kategorie später in dessen Prüfprotokoll. Ob eine Prüfplakette nach DGUV V3 am Gerät sinnvoll ist, klären wir bei der Bedarfsaufnahme.

Wirtschaft in Fulda und was sie für die Prüfung bedeutet
Fulda ist das Oberzentrum Osthessens. Nach der jüngsten Statistik der Stadt verteilen sich die Arbeitsplätze fast zu gleichen Teilen auf produzierendes Gewerbe, Handel und Verkehr, Unternehmensdienstleister sowie öffentliche und private Dienstleister.
Entsprechend breit ist der Prüfbedarf, von Maschinen in der Produktion bis zu Bildschirmarbeitsplätzen in der Verwaltung, für Industrie und Handel ebenso wie für Städte und Kommunen.
Die Pflichten gelten im ganzen Stadtgebiet gleich. Das betrifft Betriebe in der Innenstadt, im Nordend, Ostend, Südend und Westend ebenso wie in Aschenberg, Bernhards, Besges, Bronnzell, Dietershan, Edelzell, Frauenberg, Fulda-Galerie, Gläserzell, Haimbach, Harmerz, Horas, Istergiesel, Johannesberg, Kämmerzell, Kohlhaus, Lehnerz, Lüdermünd, Maberzell, Malkes, Mittelrode, Niederrode, Niesig, Oberrode, Rodges, Sickels, Zell, Ziehers-Nord, Ziehers-Süd und Zirkenbach.
Für Standorte in Kassel, Marburg oder Rüsselsheim am Main gibt es eigene Seiten.
Arbeitsschutzbehörde und Unfallversicherung für Fulda
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse überwacht die Durchführung der Unfallverhütung in den Betrieben und berät Unternehmer und Versicherte (§ 17 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII). Für Einrichtungen der Stadt und des Landes ist das in der Regel die Unfallkasse Hessen.
Daneben überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz und berät die Arbeitgeber (§ 21 Abs. 1 ArbSchG). Für Fulda ist das Regierungspräsidium Kassel mit seiner Abteilung Arbeitsschutz und Soziales zuständig.

Verantwortung und Prüfprotokoll
Der Unternehmer bleibt dafür verantwortlich, dass geprüft wird, also für Organisation, Prüfpflicht und Fristen (§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3, § 3 Abs. 6 BetrSichV). Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den genannten Voraussetzungen auch die unterwiesene Person (Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3).
Für die hier geprüften Arbeitsmittel sorgt der Arbeitgeber dafür, dass Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung bleibt mindestens bis zur nächsten Prüfung erhalten und darf elektronisch aufbewahrt werden (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten eigene Aufzeichnungspflichten (§ 14 Abs. 8 Satz 2 BetrSichV). Ein Prüfbuch ist zusätzlich auf Verlangen der Berufsgenossenschaft zu führen (§ 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3).
Was Sie von GBS erhalten: vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbarer Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen, im Kundenportal standortübergreifend abrufbar.
Ablauf von der Erstbegehung bis zum Protokoll
- Anfrage und Bedarfsaufnahme
- Beratung und Angebot
- Termin- und Einsatzplanung, auf Wunsch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
- Prüfung in Ihrem Betrieb: Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messwerte, Funktionsprüfung
- Dokumentation und Mängelübersicht
- Erinnerung an den nächsten Prüftermin



