DGUV V3 Prüfung Würzburg: Elektroprüfung für Gesundheits­wirtschaft, Mittelstand und Logistik

Die DGUV V3 Prüfung in Würzburg lässt GBS ausschließlich von Elektrofachkräften durchführen, die bei GBS ausgebildet und regelmäßig fachlich geschult werden. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), früher BGV A3.

Bei normalen Beanspruchungen nennen die Durchführungsanweisungen für ortsfeste Anlagen 4 Jahre Prüffrist, für ortsveränderliche Geräte als Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Die konkrete Frist ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält.

Dass geprüft wird, verantworten Sie als Unternehmer. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den Voraussetzungen der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 auch eine unterwiesene Person.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben in Würzburg verlangt

Sie als Unternehmer sorgen dafür, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden (§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3):

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • wiederkehrend in Abständen, die entstehende Mängel rechtzeitig erkennen lassen.

Die Erstprüfung entfällt, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass Anlage oder Betriebsmittel der Vorschrift entsprechend beschaffen sind (§ 5 Abs. 4). Diese Bestätigung kann nach den Durchführungsanweisungen in der Regel nur der Errichter geben.

Davon unterscheiden die Durchführungsanweisungen die Lieferbestätigung, die Hersteller oder Lieferer bei anschlussfertigen Geräten abgeben. Auch mit einer Bestätigung nach § 5 Abs. 4 bleiben die Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung und die wiederkehrende Prüfung bestehen. Details erklärt der Ratgeber Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung.

Art, Umfang und Fristen legen Sie als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Arbeitsmittel müssen bis zur nächsten Prüfung sicher verwendbar bleiben. GBS unterstützt Sie auf Wunsch bei dieser Beurteilung.

Elektrofachkraft misst mit einem Multimeter an einer geöffneten Unterverteilung

Wer in Würzburg nach DGUV V3 prüfen darf

Nach Änderung oder Instandsetzung prüft eine Elektrofachkraft oder jemand unter ihrer Leitung und Aufsicht. Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 grundsätzlich bei einer Elektrofachkraft, mit einer Ausnahme für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.

Eigenes Personal darf also prüfen, wenn es Elektrofachkraft ist oder als unterwiesene Person diese Bedingungen erfüllt.

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV braucht es eine zur Prüfung befähigte Person: Sie hat durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse (§ 2 Abs. 6 BetrSichV). Für bestimmte Arbeitsmittel gelten nach den Anhängen 2 und 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen.

Für die Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 setzt GBS Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk ein. Personen, die nur unterwiesen sind, setzt GBS nicht als Prüfer ein.

Prüffristen nach DGUV V3 im Überblick

Die Durchführungsanweisungen nennen für ortsfeste Anlagen eine Prüffrist von vier Jahren, in Räumen besonderer Art von einem Jahr und für ortsveränderliche Geräte Richtwerte.

PrüfobjektPrüffrist bzw. RichtwertHöchstwertPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste BetriebsmittelPrüffrist 4 JahreDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer ArtPrüffrist 1 JahrDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und AnschlussleitungenRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 4 Jahre
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 1 Jahr
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Anschlussleitungen
Prüffrist bzw. Richtwert: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.
Höchstwert: 1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 mit Tabellen 1A und 1B. Die Werte gelten bei normalen Beanspruchungen. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Die Tabelle zeigt die Werte der Durchführungsanweisungen. Die konkrete Frist für Ihre ortsfesten Anlagen legt nach § 3 Abs. 6 BetrSichV die Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält. Deshalb setzt GBS bei ortsfesten Anlagen keine Pauschalfrist an und klärt die Frist bei jeder Erstbegehung im Einzelfall. Danach überwacht GBS Ihre DGUV V3 Prüffristen.

Welche Prüfobjekte in Würzburger Betrieben anfallen

GBS prüft unter anderem diese vier Gruppen.

Ortsfeste elektrische Anlagen

Fest verlegte Leitungen, Beleuchtung und fest angeschlossene Geräte zählen zu den ortsfesten elektrischen Anlagen, dem Schwerpunkt von GBS.

Haupt- und Unterverteilungen

In Haupt- und Unterverteilungen prüft GBS auch die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD).

Maschinen

Bei Produktionsanlagen und Fördertechnik prüft GBS die elektrische Ausrüstung im Rahmen der Maschinenprüfung nach DGUV V3.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Laptops, Verlängerungskabel und Handwerkzeuge fallen unter die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. GBS lässt jedes Gerät bei der Erstbegehung von einer zur Prüfung befähigten Person als ortsfest oder ortsveränderlich einordnen und vermerkt diese Einordnung im Prüfprotokoll.

Zwei Elektrofachkräfte prüfen eine geöffnete Unterverteilung

Prüfbedarf in Würzburger Praxen, Labors und Hafenbetrieben

Würzburgs Wirtschaft prägen der Mittelstand, Dienstleister und die Gesundheitswirtschaft, größte Arbeitgeber sind Universität und Universitätsklinikum. In Praxen und Kliniken kommen medizinische Geräte hinzu, die GBS ebenfalls prüft.

Im Science-Park im Gewerbegebiet Würzburg-Ost arbeiten Hightech-Unternehmen und Spezial-Dienstleister, zum Teil in Laborräumen. Dort stehen nach Erfahrung von GBS Laborgeräte und ortsveränderliche Betriebsmittel im Vordergrund. Am Neuen Hafen im Norden arbeiten Logistikbetriebe und produzierendes Gewerbe. Hier sind es vor allem Maschinen und Verteilungen.

Branchenseiten gibt es für medizinische Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Behörden sowie Industrie und Handel. Für Ihre Betriebe an weiteren Orten gibt es eigene Seiten zu Aschaffenburg, Bamberg und Fürth.

Beschreiben Sie GBS Ihren Würzburger Bestand und fordern Sie jetzt ein Angebot an.

Arbeitsschutz­behörde und Unfallversicherung für Würzburg

Staatliche Arbeitsschutzbehörde für Würzburg ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken. Es überwacht den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz und berät die Arbeitgeber (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).

Daneben überwachen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Unfallversicherungsträger die Maßnahmen zur Unfallverhütung in den Unternehmen und beraten Unternehmer und Versicherte (§ 17 Abs. 1 SGB VII). Für Ämter und Einrichtungen der Stadt ist der zuständige Unfallversicherungsträger in der Regel die Kommunale Unfallversicherung Bayern.

Ablauf von der Bedarfsaufnahme bis zum Prüfprotokoll

Eine Prüfung mit GBS läuft in sechs Schritten:

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme: Sie beschreiben Standort, Anlagen und Geräte, auch gemietete Geräte.
  2. Beratung und Angebot: GBS klärt Prüfumfang und Fristen.
  3. Termin- und Einsatzplanung: passend zu Ihren Abläufen, auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Nötige Abschaltungen stimmt GBS vorab mit Ihnen ab.
  4. Prüfung vor Ort: Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messergebnisse, Funktionsprüfung.
  5. Dokumentation und Mängelübersicht: Protokoll je Betriebsmittel, Mängel gesondert. Geräte können zusätzlich eine Prüfplakette nach DGUV V3 tragen.
  6. Erinnerung: automatisch vor den nächsten Prüfterminen.

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass das Ergebnis aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird, auch in elektronischer Form (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).

Die Aufzeichnung enthält mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten mit elektronischer Signatur. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten eigene Aufzeichnungspflichten (§ 14 Abs. 8 Satz 2).

Im Portal von GBS rufen Sie Prüfberichte und Messwerte für alle Standorte ab. Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Prüfer mit Tablet neben einer geprüften Industrieanlage

Kostenfaktoren für die Prüfung in Würzburg

Die Kosten der DGUV V3 Prüfung hängen vom Bestand ab:

  • die Zahl der Geräte und Leitungen,
  • der Umfang von Anlage und Verteilungen,
  • mitzuprüfende Maschinen,
  • die Zahl der Gebäude und Standorte.

Prüftermin für Ihren Würzburger Standort anfragen

Für Ihre Anfrage braucht GBS:

  • den Standort,
  • die Anlagen,
  • die ungefähre Gerätezahl,
  • das Datum der letzten Prüfung.

Sie können GBS auch unter 07142 3598994 anrufen.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Würzburg

Ja, unter Bedingungen. Eigene Elektrofachkräfte dürfen prüfen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV muss die prüfende Person zudem zur Prüfung befähigt sein, also nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse haben.

Sie als Unternehmer sorgen dafür, dass ein festgestellter Mangel unverzüglich behoben wird. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, müssen Sie dafür sorgen, dass die Anlage oder das Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet wird (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3).

Kein Mangel liegt nach den Durchführungsanweisungen zu § 3 Abs. 2 im Allgemeinen vor, nur weil neue elektrotechnische Regeln an neue Anlagen oder Betriebsmittel andere Anforderungen stellen.

Nein. Der E-Check ist ein freiwilliges Angebot von Innungsbetrieben, die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dagegen Ihre Pflicht als Unternehmer (§ 5 Abs. 1). Fristen und Umfang dieser Pflichtprüfung legt nach § 3 Abs. 6 BetrSichV die Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nichts vorgibt.

Rechtlicher Hinweis

Der Überblick zur DGUV V3 Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Maßgeblich sind der geltende Wortlaut der Vorschriften und die Bedingungen im Einzelfall.