DGUV V3 Prüfung Nürnberg: Elektroprüfung für Industrie, Handel und Verwaltung
Für die DGUV V3 Prüfung Nürnberger Betriebe setzt GBS ausschließlich Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk ein. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, nennen für ortsfeste Anlagen 4 Jahre und für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von 6 Monaten. Die genaue Frist legt jeder Betrieb in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
Unterwiesene Hilfskräfte dürfen nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Allein verantworten dürfen sie nur die Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Für jedes Prüfobjekt legen wir ein eigenes Protokoll an. Es dient als Nachweis, wenn Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht oder Versicherer nach der letzten Prüfung fragen.
Klären Sie mit GBS, welche Prüfobjekte und Fristen an Ihrem Standort in Nürnberg relevant sind.
Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben verlangt
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. So steht es in § 5 der DGUV Vorschrift 3, der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass Anlage oder Gerät den Bestimmungen der Vorschrift entspricht (§ 5 Abs. 4). Nach einer Änderung oder Instandsetzung bleibt die Prüfung Pflicht.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt zusätzlich die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, die „Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können“. Das Ergebnis wird aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt (§ 14 BetrSichV Abs. 2 und 7).
Für überwachungsbedürftige Anlagen enthält die Verordnung eigene Prüfvorschriften, die dort vorgehen (§ 14 Abs. 8).
Wer nach DGUV V3 prüfen darf
Nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 trägt eine Elektrofachkraft die Verantwortung für die Prüfung. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person. Befähigt ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Kenntnisse verfügt (§ 2 Abs. 6 BetrSichV). Bei GBS ist die prüfende Elektrofachkraft zugleich die befähigte Person im Sinne der Verordnung.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung übernehmen.
Bei GBS übernehmen befähigte Elektrofachkräfte die Prüfung.

Prüfaufwand in der Nürnberger Industrie und im Handel
Nürnberg hat einen überdurchschnittlich hohen Industrieanteil und einen starken Einzelhandel. In Fertigungsbetrieben stehen bei der Prüfung meist Maschinen, Schaltanlagen und Verteilungen im Vordergrund, im Handel die Geräte an Arbeitsplätzen und auf Verkaufsflächen.
Für viele Messungen muss eine Maschine stillstehen, auf Wunsch prüfen wir deshalb außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Für Fertigung und Verkauf gibt es eine eigene Seite zur DGUV V3 Prüfung für Industrie und Handel.
Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft
Für den technischen Arbeitsschutz ist in Nürnberg das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken zuständig.
Daneben überwacht die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger die Unfallverhütung im Betrieb. Sie kann verlangen, dass der Betrieb ein Prüfbuch führt (§ 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3).
Verantwortlich für die Prüfung bleibt der Unternehmer, auch wenn er sie vergibt. Unabhängig vom Prüfbuch dokumentiert das Prüfprotokoll, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Damit weist der Betrieb die Prüfung gegenüber Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und Versicherer nach.
Ablauf von der Anfrage bis zum Protokoll
- Anfrage und Bedarfsaufnahme
- Beratung und Angebot
- Termin- und Einsatzplanung
- Prüfung vor Ort mit Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messwerte und Funktionsprüfung
- Dokumentation mit Mängelübersicht
- Erinnerung an die nächsten Prüftermine
Schon bei der Erstbegehung trennt GBS ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel und hinterlegt die Kategorie im Prüfprotokoll jedes einzelnen Geräts, denn davon hängen Frist und Prüfnorm ab. Diese Einordnung nimmt bei GBS nur eine Elektrofachkraft als befähigte Person vor.
Prüfberichte, Messwerte und Dokumente stehen danach im Kundenportal bereit. Das Portal ist kompatibel mit Prüf- und Verwaltungssoftware wie ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest und Test and Smile.

Was die Prüfung kostet
Einen Preis nennen wir im Angebot, sobald feststeht, welche Prüfobjekte im Haus sind. Den Aufwand bestimmen vor allem:
- die Zahl der ortsveränderlichen Geräte
- Zahl und Größe der Verteilungen und Maschinen
- die Zugänglichkeit der Anlagen
- gewünschte Prüfzeiten außerhalb der Arbeitszeit
- die Zahl der Standorte
Wie sich diese Faktoren auswirken, erklärt der Beitrag zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung.
GBS als Prüfpartner
Für Betriebe von der Büroverwaltung bis zum Industriebetrieb übernimmt GBS auch die Aufgaben rund um die Prüfung.
- ortsfeste Anlagen, Maschinen und Geräte aus einer Hand
- Prüffristenüberwachung mit automatischer Erinnerung
- Unterstützung bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung
- auf Wunsch die Betreiberpflichten als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)



