DGUV V3 Prüfung Nürnberg: Elektroprüfung für Industrie, Handel und Verwaltung

Für die DGUV V3 Prüfung Nürnberger Betriebe setzt GBS ausschließlich Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk ein. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, nennen für ortsfeste Anlagen 4 Jahre und für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von 6 Monaten. Die genaue Frist legt jeder Betrieb in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.

Unterwiesene Hilfskräfte dürfen nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Allein verantworten dürfen sie nur die Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Für jedes Prüfobjekt legen wir ein eigenes Protokoll an. Es dient als Nachweis, wenn Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht oder Versicherer nach der letzten Prüfung fragen.

Klären Sie mit GBS, welche Prüfobjekte und Fristen an Ihrem Standort in Nürnberg relevant sind.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben verlangt

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. So steht es in § 5 der DGUV Vorschrift 3, der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass Anlage oder Gerät den Bestimmungen der Vorschrift entspricht (§ 5 Abs. 4). Nach einer Änderung oder Instandsetzung bleibt die Prüfung Pflicht.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt zusätzlich die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, die „Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können“. Das Ergebnis wird aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt (§ 14 BetrSichV Abs. 2 und 7).

Für überwachungsbedürftige Anlagen enthält die Verordnung eigene Prüfvorschriften, die dort vorgehen (§ 14 Abs. 8).

Wer nach DGUV V3 prüfen darf

Nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 trägt eine Elektrofachkraft die Verantwortung für die Prüfung. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person. Befähigt ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die nötigen Kenntnisse verfügt (§ 2 Abs. 6 BetrSichV). Bei GBS ist die prüfende Elektrofachkraft zugleich die befähigte Person im Sinne der Verordnung.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung übernehmen.

Bei GBS übernehmen befähigte Elektrofachkräfte die Prüfung.

Messung mit einem Multimeter an einer elektrischen Verteilung

Prüffristen im Überblick

Welche Frist im einzelnen Betrieb gilt, legt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Tabellen in den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen Werte für Anlagen und Geräte unter normaler Beanspruchung.

PrüfobjektFrist laut DGUVHöchstwertPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 Jahrekein Höchstwert, Frist nach GefährdungsbeurteilungElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art1 Jahrkein Höchstwert, Frist nach GefährdungsbeurteilungElektrofachkraft
Ortsveränderliche BetriebsmittelRichtwert 6 Monate1 Jahr in Werkstatt und Fertigung, 2 Jahre im BüroElektrofachkraft oder unterwiesene Person mit Messgeräten
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf BaustellenRichtwert 3 Monate1 Jahrwie oben
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) in nichtstationären Anlagen, Wirksamkeit1 Monatkein HöchstwertElektrofachkraft oder unterwiesene Person mit Messgeräten
RCD in stationären Anlagen, Betätigen der Prüfeinrichtung6 Monatekein HöchstwertBenutzer
RCD in nichtstationären Anlagen, Betätigen der Prüfeinrichtungarbeitstäglichkein HöchstwertBenutzer

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Frist laut DGUV: 4 Jahre
Höchstwert: kein Höchstwert, Frist nach Gefährdungsbeurteilung
Prüfer: Elektrofachkraft

Anlagen in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art
Frist laut DGUV: 1 Jahr
Höchstwert: kein Höchstwert, Frist nach Gefährdungsbeurteilung
Prüfer: Elektrofachkraft

Ortsveränderliche Betriebsmittel
Frist laut DGUV: Richtwert 6 Monate
Höchstwert: 1 Jahr in Werkstatt und Fertigung, 2 Jahre im Büro
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit Messgeräten

Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen
Frist laut DGUV: Richtwert 3 Monate
Höchstwert: 1 Jahr
Prüfer: wie oben

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) in nichtstationären Anlagen, Wirksamkeit
Frist laut DGUV: 1 Monat
Höchstwert: kein Höchstwert
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit Messgeräten

RCD in stationären Anlagen, Betätigen der Prüfeinrichtung
Frist laut DGUV: 6 Monate
Höchstwert: kein Höchstwert
Prüfer: Benutzer

RCD in nichtstationären Anlagen, Betätigen der Prüfeinrichtung
Frist laut DGUV: arbeitstäglich
Höchstwert: kein Höchstwert
Prüfer: Benutzer

Quelle: Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A und 1B

Bei ortsveränderlichen Geräten zählt die Fehlerquote, also der Anteil der Geräte, die bei der Prüfung von den Grenzwerten abweichen. Liegt sie unter 2 Prozent, darf der Betrieb die Frist bis zum Höchstwert verlängern.

Die 4 Jahre für ortsfeste Anlagen übernehmen wir nicht ungeprüft. Ob die Gefährdungsbeurteilung eine kürzere Frist verlangt, klären wir bei der Erstbegehung vor Ort im Einzelfall, wie im Beitrag zu den DGUV V3 Prüffristen beschrieben.

Welche Prüfobjekte anfallen

In einem Verwaltungsgebäude, etwa in der Altstadt St. Lorenz, überwiegen Geräte an Arbeitsplätzen. In einer Fertigungshalle, etwa im Gewerbepark Nürnberg-Feucht, sind es vor allem Verteilungen und Maschinen. Weitere Prüfobjekte wie Baustromverteiler und Schweißgeräte nennt die Übersicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3.

Ortsfeste Anlagen und Verteilungen

Den Schwerpunkt legt GBS auf ortsfeste elektrische Anlagen samt ihren Haupt- und Unterverteilungen. Für die wiederkehrende Prüfung gilt die DIN VDE 0105-100, für die Erstprüfung nach Errichtung oder Erweiterung die DIN VDE 0100-600.

Maschinen in der Fertigung

Bei der Maschinenprüfung nach DGUV V3 prüfen wir die elektrische Ausrüstung nach DIN VDE 0113-1.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Rechner, Verlängerungsleitungen, Handwerkzeuge und Ladegeräte fallen unter die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Wir prüfen sie nach DIN EN 50699 (VDE 0702) mit Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung.

Prüfaufwand in der Nürnberger Industrie und im Handel

Nürnberg hat einen überdurchschnittlich hohen Industrieanteil und einen starken Einzelhandel. In Fertigungsbetrieben stehen bei der Prüfung meist Maschinen, Schaltanlagen und Verteilungen im Vordergrund, im Handel die Geräte an Arbeitsplätzen und auf Verkaufsflächen.

Für viele Messungen muss eine Maschine stillstehen, auf Wunsch prüfen wir deshalb außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Für Fertigung und Verkauf gibt es eine eigene Seite zur DGUV V3 Prüfung für Industrie und Handel.

Gewerbeaufsicht und Berufs­genossenschaft

Für den technischen Arbeitsschutz ist in Nürnberg das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken zuständig.

Daneben überwacht die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger die Unfallverhütung im Betrieb. Sie kann verlangen, dass der Betrieb ein Prüfbuch führt (§ 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3).

Verantwortlich für die Prüfung bleibt der Unternehmer, auch wenn er sie vergibt. Unabhängig vom Prüfbuch dokumentiert das Prüfprotokoll, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Damit weist der Betrieb die Prüfung gegenüber Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und Versicherer nach.

Ablauf von der Anfrage bis zum Protokoll

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme
  2. Beratung und Angebot
  3. Termin- und Einsatzplanung
  4. Prüfung vor Ort mit Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messwerte und Funktionsprüfung
  5. Dokumentation mit Mängelübersicht
  6. Erinnerung an die nächsten Prüftermine

Schon bei der Erstbegehung trennt GBS ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel und hinterlegt die Kategorie im Prüfprotokoll jedes einzelnen Geräts, denn davon hängen Frist und Prüfnorm ab. Diese Einordnung nimmt bei GBS nur eine Elektrofachkraft als befähigte Person vor.

Prüfberichte, Messwerte und Dokumente stehen danach im Kundenportal bereit. Das Portal ist kompatibel mit Prüf- und Verwaltungssoftware wie ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest und Test and Smile.

Prüfer mit Tablet vor einem geöffneten Verteilerschrank

Was die Prüfung kostet

Einen Preis nennen wir im Angebot, sobald feststeht, welche Prüfobjekte im Haus sind. Den Aufwand bestimmen vor allem:

  • die Zahl der ortsveränderlichen Geräte
  • Zahl und Größe der Verteilungen und Maschinen
  • die Zugänglichkeit der Anlagen
  • gewünschte Prüfzeiten außerhalb der Arbeitszeit
  • die Zahl der Standorte

Wie sich diese Faktoren auswirken, erklärt der Beitrag zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung.

GBS als Prüfpartner

Für Betriebe von der Büroverwaltung bis zum Industriebetrieb übernimmt GBS auch die Aufgaben rund um die Prüfung.

  • ortsfeste Anlagen, Maschinen und Geräte aus einer Hand
  • Prüffristenüberwachung mit automatischer Erinnerung
  • Unterstützung bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung
  • auf Wunsch die Betreiberpflichten als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Prüftermin für Ihren Nürnberger Standort anfragen

Schildern Sie uns kurz den Standort, die ungefähre Zahl der Geräte und die Art der Anlagen. Wir melden uns mit den nächsten Schritten.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Nürnberg

Nein. Den E-Check beauftragt ein Betrieb freiwillig bei einem Innungsbetrieb. Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht des Arbeitgebers und muss dokumentiert werden.

Ja. BGV A3 ist die frühere Bezeichnung der Unfallverhütungsvorschrift, die heute DGUV Vorschrift 3 heißt.

Ja, mit einer eigenen Elektrofachkraft. Unterwiesene Beschäftigte brauchen dafür geeignete Messgeräte und, außer bei ortsveränderlichen Geräten, eine Elektrofachkraft, die sie leitet und beaufsichtigt. Für Betriebe, die selbst prüfen, bietet das Kundenportal von GBS einen Cloud-Login für eigene Prüfungen.

Ja. Das Kundenportal führt Prüfberichte und Dokumente aller Standorte zusammen, zum Beispiel für eine Verwaltung in St. Johannis und ein Lager in Feucht.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zur DGUV V3 Prüfung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Fristen und Prüfumfang ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs.