DGUV V3 Prüfung in Rüsselsheim am Main: Elektroprüfung für Industrie, Logistik und Handel

Betriebe in Rüsselsheim am Main müssen ihre elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen lassen. Grundlage ist die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), früher BGV A3 genannt. Die DGUV V3 Prüfung in Rüsselsheim am Main können Sie bei GBS anfragen. GBS setzt dafür ausschließlich ausgebildete Elektrofachkräfte ein.

Für ortsfeste Anlagen nennt die DGUV bei normalen Beanspruchungen eine Prüffrist von 4 Jahren, für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von 6 Monaten. Maßgeblich ist die Frist, die Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festlegen, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält. Dass geprüft wird, verantworten Sie als Unternehmer. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den Voraussetzungen der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 auch eine unterwiesene Person.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben in Rüsselsheim am Main verlangt

Nach § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 sorgen Sie als Unternehmer dafür, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar:

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
  • wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen

Als einzige dieser drei Prüfungen kann die Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfallen, und zwar wenn Hersteller oder Errichter Ihnen als Unternehmer bestätigen, dass Anlage oder Betriebsmittel der Vorschrift entsprechend beschaffen sind (§ 5 Abs. 4). Diese Bestätigung kann nach den Durchführungsanweisungen in der Regel nur der Errichter abgeben.

Die Lieferbestätigung des Herstellers für anschlussfertige Geräte ist nach den Durchführungsanweisungen von dieser Bestätigung zu unterscheiden. Die Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung und die wiederkehrende Prüfung bleiben bestehen.

Die Fristen für die wiederkehrende Prüfung bemessen Sie als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung so, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Das gilt, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV). Werte für normale Beanspruchungen nennen die Tabellen der Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3.

Wer in Rüsselsheim am Main nach DGUV V3 prüfen darf

Vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung prüft eine Elektrofachkraft, oder die Prüfung läuft unter ihrer Leitung und Aufsicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3). Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 grundsätzlich bei einer Elektrofachkraft, mit einer Ausnahme für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eine zur Prüfung befähigte Person. Befähigt ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln hat. Für bestimmte Arbeitsmittel gelten nach den Anhängen 2 und 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen. Welche Voraussetzungen die Prüfer erfüllen müssen, legen Sie ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Bei der Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 arbeitet GBS ausschließlich mit Elektrofachkräften, die GBS selbst ausgebildet hat und regelmäßig fachlich schult. Mindestanforderung ist eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk. Personen, die lediglich elektrotechnisch unterwiesen sind und diese Ausbildung nicht haben, setzt GBS für Prüfungen nicht ein.

Prüffristen im Überblick

Die Tabelle zeigt die DGUV V3 Prüffristen für normale Beanspruchungen.

PrüfobjektPrüffrist bzw. RichtwertHöchstwertPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste BetriebsmittelPrüffrist 4 JahreDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer ArtPrüffrist 1 JahrDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und AnschlussleitungenRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 4 Jahre
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 1 Jahr
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Anschlussleitungen
Prüffrist bzw. Richtwert: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.
Höchstwert: 1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 mit Tabellen 1A und 1B. Die Werte gelten bei normalen Beanspruchungen. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Für ortsfeste Anlagen setzt GBS keine Pauschalfrist an, auch wenn die Tabelle 4 Jahre nennt. Wir prüfen bei jeder Erstbegehung den Einzelfall. Die Frist legen Sie dann in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält. An fällige Prüfungen erinnern wir automatisch. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung und übernehmen die Rolle der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK).

Welche Prüfobjekte in Rüsselsheimer Betrieben anfallen

Zwei Elektrofachkräfte prüfen eine geöffnete Unterverteilung in einer Werkhalle

Ortsfeste Anlagen und Verteilungen

Zu den ortsfesten Anlagen gehören die festen Installationen eines Gebäudes, fest angeschlossene Betriebsmittel und die Haupt- und Unterverteilungen, die Hallen, Werkstätten und Büroetagen versorgen. Auch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) prüft GBS.

Maschinen

Die elektrische Ausrüstung von Produktions-, Bearbeitungs- und Prüfmaschinen prüft GBS in der Maschinenprüfung nach DGUV V3.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Laptops, Ladegeräte, Verlängerungsleitungen und Elektrowerkzeuge fallen unter die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. GBS ordnet schon bei der Erstbegehung jedes Betriebsmittel als ortsfest oder ortsveränderlich ein und hinterlegt die Kategorie im Prüfprotokoll. Mehr dazu lesen Sie in unseren Beiträgen zur Prüfplakette nach DGUV V3 und zur Prüfung von Mietgeräten.

Wirtschaft in Rüsselsheim am Main und was sie für die Prüfung bedeutet

Rüsselsheim am Main ist die größte Stadt im Landkreis Groß-Gerau. Die Stadt nennt diese wirtschaftlichen Schwerpunkte:

  • Automobilbranche mit Entwicklungs- und Technikzentren
  • Engineering und Technologie
  • Logistik
  • Forschung und Entwicklung
  • Handel, Handwerk und Dienstleistungen

Betriebe aus Industrie und Handel mit Entwicklungszentren, Werkstätten und Logistikhallen haben oft viele ortsfeste Anlagen, Maschinen und Verteilungen. In den Büros kleiner und mittlerer Unternehmen überwiegen Bildschirmarbeitsplätze, Netzteile und Leitungen.

Ob Ihr Betrieb in der Innenstadt, im Berliner Viertel, in Haßloch, in Königstädten oder in Bauschheim liegt: Zuständig sind im ganzen Stadtgebiet dieselben Stellen, die der nächste Abschnitt nennt. Haben Sie weitere Standorte in der Nachbarschaft, finden Sie die Angaben für Frankfurt am Main, Wiesbaden und Mainz auf eigenen Seiten.

Zuständige Behörde und Unfallversicherung in Rüsselsheim am Main

Für den staatlichen Arbeitsschutz in Rüsselsheim am Main ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig, dessen Servicestelle Arbeitsschutz den Landkreis Groß-Gerau betreut. Die Servicestelle überwacht den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz und berät die Arbeitgeber.

Daneben überwacht die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Durchführung der Maßnahmen zur Unfallverhütung und berät Unternehmer und Versicherte. Für Ämter und Einrichtungen der Stadt ist das in der Regel die Unfallkasse Hessen, für private Unternehmen in der Regel eine Berufsgenossenschaft.

Prüfer mit Tablet neben einer geprüften Industrieanlage

So läuft die Prüfung ab

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme: Sie nennen Standort, Anlagen und ungefähre Gerätezahl.
  2. Beratung und Angebot auf Grundlage der Bedarfsaufnahme.
  3. Termin- und Einsatzplanung, auf Wunsch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
  4. Prüfung vor Ort: Sichtprüfung, messtechnische Überprüfung, Bewertung der Messergebnisse und Funktionsprüfung.
  5. Dokumentation mit Mängelübersicht.
  6. Erinnerung an die wiederkehrenden Prüftermine.

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass das Ergebnis aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Die Aufzeichnung enthält mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten mit elektronischer Signatur. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten eigene Aufzeichnungspflichten (§ 14 Abs. 8 Satz 2).

Die Aufzeichnungen dürfen elektronisch aufbewahrt werden. GBS stellt Prüfberichte, Messwerte und Dokumente standortübergreifend im Kundenportal bereit. Das Portal ist mit ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest und Test and Smile kompatibel.

Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Wovon die Kosten abhängen

Die Kosten der DGUV V3 Prüfung richten sich nach dem Umfang. Den größten Einfluss haben nach unserer Erfahrung diese Faktoren:

  • Zahl der ortsveränderlichen Geräte und Leitungen
  • Art und Größe der ortsfesten Anlagen und Verteilungen
  • Zahl und Ausstattung der Maschinen
  • Zugänglichkeit der Anlagen im laufenden Betrieb

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Schreiben Sie uns, welche Anlagen und wie viele Geräte geprüft werden sollen. Wir nehmen mit Ihnen den Bedarf auf und erstellen danach das Angebot.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Rüsselsheim am Main

Selbst prüfen können Sie nur mit Einschränkungen. Prüfen darf eine Elektrofachkraft, oder es wird unter ihrer Leitung und Aufsicht geprüft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 der DGUV Vorschrift 3, für die wiederkehrenden Prüfungen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5). Für eigene Beschäftigte gilt der folgende Grundsatz.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen. Wer keine eigene Elektrofachkraft hat, kann die Prüfung an GBS vergeben.

Nein. Der E-Check ist eine freiwillige Prüfung der Elektro-Innungsbetriebe, die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dagegen eine Pflicht des Unternehmers. BGV A3 ist die frühere Bezeichnung derselben Vorschrift.

Sie als Unternehmer sorgen dafür, dass ein festgestellter Mangel unverzüglich behoben wird. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, müssen Sie dafür sorgen, dass die Anlage oder das Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet wird (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3). Kein Mangel liegt nach den Durchführungsanweisungen zu § 3 Abs. 2 im Allgemeinen vor, nur weil neue elektrotechnische Regeln an neue Anlagen oder Betriebsmittel andere Anforderungen stellen. GBS führt jeden Mangel in der Mängelübersicht des Prüfberichts auf.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zur Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall.