DGUV V3 Prüfung Heidelberg: Elektroprüfung für Labore, Kliniken und Mittelstand

In Heidelberg betrifft die DGUV V3 Prüfung das Laborgerät im Neuenheimer Feld genauso wie die Unterverteilung eines Geschäftshauses in der Altstadt. Jeder Arbeitgeber muss nachweisen können, dass seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel geprüft sind. GBS übernimmt diese Prüfung und legt für jedes Prüfobjekt ein eigenes Protokoll an.

Bei uns prüfen ausschließlich Elektrofachkräfte, die zur Prüfung befähigt sind. Die Fristen liegen zwischen der arbeitstäglichen Prüftaste am Fehlerstromschutzschalter und vier Jahren für ortsfeste Anlagen, die Tabelle unten zeigt alle Werte.

Klären Sie mit GBS, welche Prüfobjekte und Fristen an Ihrem Standort in Heidelberg relevant sind.

Pflichten nach DGUV Vorschrift 3 für Heidelberger Arbeitgeber

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen zu prüfen. Das verlangt § 5 der DGUV Vorschrift 3, der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Früher hieß sie BGV A3.

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn Hersteller oder Errichter dem Unternehmer (so nennt die DGUV Vorschrift 3 den Arbeitgeber) bestätigen, dass Anlage oder Betriebsmittel der Vorschrift entsprechen (§ 5 Absatz 4). Für die Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung gilt diese Ausnahme nicht.

Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV).

Er muss dafür sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird, auch elektronisch (§ 14 Absatz 7 BetrSichV). Beauftragt er einen Dienstleister, bleibt er für die Prüfung verantwortlich. Das Prüfprotokoll hält fest, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde, und dient gegenüber Unfallversicherungsträger, Behörde und Versicherer als Nachweis.

Wer die Prüfung durchführen darf

Grundsätzlich prüft eine Elektrofachkraft, die zur Prüfung befähigt ist. Die Betriebssicherheitsverordnung knüpft diese Befähigung in § 2 Absatz 6 BetrSichV an Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung übernehmen.

GBS setzt für die DGUV V3 Prüfung keine lediglich elektrotechnisch unterwiesenen Personen ein. Jeder Prüfer hat eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk und wird bei uns regelmäßig fachlich geschult.

Prüffristen nach DGUV V3 im Überblick

Die Tabelle fasst die Werte aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 zusammen. Verbindlich wird eine Frist erst durch die Gefährdungsbeurteilung.

PrüfobjektPrüffrist oder RichtwertHöchstfristPrüfung durch
Ortsveränderliche BetriebsmittelRichtwert 6 Monate1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen, 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen BedingungenEFK oder EuP
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf BaustellenRichtwert 3 Monate1 JahrEFK oder EuP
Ortsfeste Anlagen und BetriebsmittelPrüffrist 4 Jahrekein HöchstwertEFK
Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer ArtPrüffrist 1 Jahrkein HöchstwertEFK
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen, Messung der WirksamkeitPrüffrist 1 Monatkein HöchstwertEFK oder EuP
Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen, PrüftastePrüffrist 6 Monatekein HöchstwertBenutzer
Fehlerstrom-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen, PrüftastePrüffrist arbeitstäglichkein HöchstwertBenutzer

Ortsveränderliche Betriebsmittel
Prüffrist oder Richtwert: Richtwert 6 Monate
Höchstfrist: 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen, 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen
Prüfung durch: EFK oder EuP

Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen
Prüffrist oder Richtwert: Richtwert 3 Monate
Höchstfrist: 1 Jahr
Prüfung durch: EFK oder EuP

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel
Prüffrist oder Richtwert: Prüffrist 4 Jahre
Höchstfrist: kein Höchstwert
Prüfung durch: EFK

Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art
Prüffrist oder Richtwert: Prüffrist 1 Jahr
Höchstfrist: kein Höchstwert
Prüfung durch: EFK

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen, Messung der Wirksamkeit
Prüffrist oder Richtwert: Prüffrist 1 Monat
Höchstfrist: kein Höchstwert
Prüfung durch: EFK oder EuP

Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen, Prüftaste
Prüffrist oder Richtwert: Prüffrist 6 Monate
Höchstfrist: kein Höchstwert
Prüfung durch: Benutzer

Fehlerstrom-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen, Prüftaste
Prüffrist oder Richtwert: Prüffrist arbeitstäglich
Höchstfrist: kein Höchstwert
Prüfung durch: Benutzer

EFK: Elektrofachkraft. Bei ortsfesten Anlagen prüft eine unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. EuP: elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Kein Höchstwert: Die Frist legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Quelle: Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A und 1B.

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln darf der Richtwert verlängert werden, wenn die Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 Prozent zeigen, so Tabelle 1B. Grenze ist die Höchstfrist. Welche Räume als besondere Art gelten, regelt DIN VDE 0100 Gruppe 700, auf die Tabelle 1A verweist.

Bei ortsfesten Anlagen klärt die Gefährdungsbeurteilung, ob die vier Jahre passen. Das prüfen wir für Ihren Standort bei der Erstbegehung, dem Rundgang vor der ersten Prüfung.

Zeigt eine Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zum nächsten Termin sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen (§ 14 Absatz 2 BetrSichV). Abweichende Fälle beschreibt der Ratgeber zu den DGUV V3 Prüffristen.

Festgestellte Mängel muss der Unternehmer unverzüglich beheben lassen. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, darf das Gerät nicht verwendet werden (§ 3 Absatz 2 DGUV Vorschrift 3).

Prüfobjekte in Heidelberger Betrieben

Bei der Erstbegehung nehmen wir auf, welche Objekte an Ihrem Standort in den Prüfplan gehören.

Messgerät mit Prüfleitungen bei der Prüfung eines elektrischen Geräts

Ortsfeste Anlagen und Verteilungen

Fest verlegte Leitungen, Steckdosen und fest angeschlossene Geräte zählen zu den ortsfesten elektrischen Anlagen. Wiederholungsprüfungen laufen nach DIN VDE 0105-100, die Erstprüfung einer neuen Anlage nach DIN VDE 0100-600. Die Haupt- und Unterverteilungen prüft GBS mit, weil dort die Stromkreise eines Gebäudes zusammenlaufen.

Maschinen

Für die elektrische Ausrüstung von Maschinen gilt die DIN VDE 0113-1. Wie lange die Maschinenprüfung nach DGUV V3 dauert, entscheidet vor allem, wie gut die Maschinen im Betrieb zugänglich sind.

Medizinische Geräte und Pflegebetten

Für Kliniken und Praxen prüft GBS auch medizinische Geräte und Pflegebetten.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Laptops, Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen und tragbare Laborgeräte durchlaufen bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702).

Prüfaufwand in Labor und Klinik

In Laboren stehen viele ortsveränderliche Geräte, die sich während laufender Versuche kaum prüfen lassen. Solche Bereiche prüft GBS auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Davon gibt es in Heidelberg viele. Zusammen sind Universität und Universitätsklinikum laut Stadt der größte Arbeitgeber Heidelbergs. Im Neuenheimer Feld bietet der Technologiepark Labor- und Gewerbeflächen, vor allem für Biotechnologie, Life Sciences und Pharmazie. In der Bahnstadt gibt es einen weiteren Campus für wissenschaftsorientierte Unternehmen.

Was in Kliniken und Praxen zusätzlich anfällt, steht auf deren eigener Seite. Prüfobjekte für Hochschulinstitute und Ämter zeigt die Seite für Bildungseinrichtungen und Behörden, für Mittelständler die Seite für kleine und mittlere Unternehmen.

Wer in Heidelberg die Prüfpflicht überwacht

In Baden-Württemberg überwachen die Stadt- und Landkreise den Arbeitsschutz in Industrie und Gewerbe. Heidelberg ist ein Stadtkreis. Für die meisten Betriebe im Stadtgebiet ist deshalb die Stadt Heidelberg zuständig.

Liegt der Standort in einer Nachbargemeinde wie Leimen, Eppelheim oder Dossenheim, ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Es sitzt ebenfalls in Heidelberg. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist Stadt und Landkreis übergeordnet und für bestimmte umweltrelevante Betriebe direkt zuständig.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 überwacht daneben der Unfallversicherungsträger des Betriebs, also die Berufsgenossenschaft oder bei öffentlichen Arbeitgebern wie Hochschulen und Kliniken meist die Unfallkasse (§ 17 SGB VII). Bei einer Nachfrage legen Sie diesen Stellen die Prüfprotokolle vor.

Prüferin mit Tablet an einem geöffneten Schaltschrank

So läuft die Prüfung bei GBS ab

Ein Auftrag durchläuft sechs Stationen:

  1. Anfrage und Aufnahme des Bedarfs
  2. Beratung und Angebot
  3. Planung von Termin und Einsatz, auf Wunsch auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
  4. Prüfung vor Ort mit Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messwerte und Funktionsprüfung
  5. Dokumentation mit Mängelübersicht
  6. Erinnerung, sobald die nächste Prüfung ansteht

Zur Erstbegehung vor der ersten Prüfung kommt eine zur Prüfung befähigte Person und ordnet jedes Betriebsmittel als ortsfest oder ortsveränderlich ein. Diese Kategorie steht später im Prüfprotokoll des Geräts.

Kosten und Angebot

Den Preis nennt GBS im Angebot nach der Beratung. Mit welchen Faktoren Sie allgemein rechnen sollten, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung.

Was GBS als Prüfpartner auszeichnet

Was wir bei der Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 zusätzlich übernehmen:

  • Unterstützung bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung
  • auf Wunsch die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)
  • Prüfberichte, Messwerte und Unterlagen im Kundenportal, auch für mehrere Standorte
  • Portal kompatibel mit ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest und Test and Smile

Prüftermin für Ihren Heidelberger Standort anfragen

Nennen Sie uns Standort und Betriebsart und schätzen Sie, wie viel zu prüfen ist. Wir beraten Sie dann und schicken ein Angebot.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Heidelberg

Ja, sofern sie elektrische Betriebsmittel sind, die Beschäftigte verwenden. Ob ein Laborgerät ortsveränderlich ist, hängt nach den Durchführungsanweisungen davon ab, ob es sich leicht von einem Platz zum anderen bringen lässt. Tischgeräte zählen meist zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln, schwere Geräte ohne Tragevorrichtung gelten als ortsfest.

Nein. BGV A3 war der frühere Name der Unfallverhütungsvorschrift, die heute DGUV Vorschrift 3 heißt.

Nicht automatisch. Ob ein E-Check-Protokoll genügt, hängt davon ab, ob Prüfumfang und Prüfer den Vorgaben Ihrer Gefährdungsbeurteilung entsprechen. Der E-Check selbst ist ein freiwilliges Angebot von Innungsbetrieben des Elektrohandwerks.

Nach prüfpflichtigen Änderungen und Instandsetzungen sowie nach außergewöhnlichen Ereignissen, die die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinträchtigen können. Als solche Ereignisse nennt die Betriebssicherheitsverordnung in § 14 Absatz 3 insbesondere Unfälle, längere Zeiten ohne Nutzung und Naturereignisse. Dann prüft eine befähigte Person, bevor das Gerät wieder verwendet wird.

Alle Angaben sind allgemeine Informationen mit Stand Oktober 2026 und ersetzen keine Beurteilung im Einzelfall.