DGUV V3 Prüfung Mannheim: Elektroprüfung für Industrie, Medizintechnik und Handel

Nach einem Stromunfall oder Kabelbrand muss ein Betrieb nachweisen können, dass seine elektrischen Anlagen und Geräte geprüft waren. Diesen Nachweis brauchen Betriebe in Mannheim gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörde und Versicherer. Er entsteht mit der Prüfung nach Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für die DGUV V3 Prüfung setzt GBS ausschließlich Elektrofachkräfte ein, die zur Prüfung befähigt sind.

Als Richtwert nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 sechs Monate für ortsveränderliche Geräte und vier Jahre für ortsfeste Anlagen. Die Tabelle unten zeigt alle Fristen.

Klären Sie mit GBS, welche Prüfobjekte und Fristen an Ihrem Standort in Mannheim relevant sind.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Betrieben in Mannheim verlangt

Der Unternehmer, also der Arbeitgeber, muss elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen:

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
  • in bestimmten Zeitabständen

So regelt es § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3), früher BGV A3. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nur, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass Anlage oder Betriebsmittel der Vorschrift entsprechen.

Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV).

Arbeitsmittel, die sich im Betrieb abnutzen oder beschädigt werden und dadurch Beschäftigte gefährden können, muss eine zur Prüfung befähigte Person wiederkehrend prüfen, und zwar in den Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung (§ 14 Absatz 2 BetrSichV). Die Pflichten bleiben beim Arbeitgeber, auch wenn ein Dienstleister die Prüfung durchführt.

Wer nach DGUV V3 prüfen darf

Prüfen darf eine Elektrofachkraft, die zur Prüfung befähigt ist. Die Betriebssicherheitsverordnung knüpft diese Befähigung in § 2 Absatz 6 BetrSichV an Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung übernehmen.

GBS setzt für die DGUV V3 Prüfung keine lediglich elektrotechnisch unterwiesenen Personen ein. Mindestanforderung ist bei uns eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk. So bewertet immer eine Elektrofachkraft die Messwerte und ordnet jedes Betriebsmittel ein.

Prüffristen im Überblick

Die Tabelle fasst die Werte aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 zusammen. Maßgeblich für den einzelnen Betrieb bleibt die Gefährdungsbeurteilung.

PrüfobjektFrist laut DurchführungsanweisungenHöchstfristPrüfer
Ortsveränderliche BetriebsmittelRichtwert 6 Monate2 Jahre im Büro, 1 Jahr in Werkstatt und FertigungElektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf BaustellenRichtwert 3 Monate1 JahrElektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel4 Jahrekein Höchstwert, Frist nach GefährdungsbeurteilungElektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)
Anlagen in Räumen besonderer Art1 Jahrkein Höchstwert, Frist nach GefährdungsbeurteilungElektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)
Fehlerstromschutzschalter in stationären Anlagen6 Monatekein HöchstwertBenutzer, durch Betätigen der Prüftaste
Fehlerstromschutzschalter in nichtstationären Anlagenarbeitstäglichkein HöchstwertBenutzer, durch Betätigen der Prüftaste

Ortsveränderliche Betriebsmittel
Frist laut Durchführungsanweisungen: Richtwert 6 Monate
Höchstfrist: 2 Jahre im Büro, 1 Jahr in Werkstatt und Fertigung
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen
Frist laut Durchführungsanweisungen: Richtwert 3 Monate
Höchstfrist: 1 Jahr
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Frist laut Durchführungsanweisungen: 4 Jahre
Höchstfrist: kein Höchstwert, Frist nach Gefährdungsbeurteilung
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)

Anlagen in Räumen besonderer Art
Frist laut Durchführungsanweisungen: 1 Jahr
Höchstfrist: kein Höchstwert, Frist nach Gefährdungsbeurteilung
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur unter Leitung und Aufsicht)

Fehlerstromschutzschalter in stationären Anlagen
Frist laut Durchführungsanweisungen: 6 Monate
Höchstfrist: kein Höchstwert
Prüfer: Benutzer, durch Betätigen der Prüftaste

Fehlerstromschutzschalter in nichtstationären Anlagen
Frist laut Durchführungsanweisungen: arbeitstäglich
Höchstfrist: kein Höchstwert
Prüfer: Benutzer, durch Betätigen der Prüftaste

Quelle: Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A und 1B.

Bei ortsveränderlichen Geräten lässt sich die Frist bis zur Höchstfrist verlängern, wenn bei den Prüfungen weniger als 2 von 100 Geräten Abweichungen von den Grenzwerten zeigen. GBS setzt bei ortsfesten Anlagen keine Pauschalfrist an. Ob die vier Jahre passen, klären wir in der Einzelfallprüfung bei der Erstbegehung. Sonderfälle behandelt der Ratgeber zu den DGUV V3 Prüffristen.

Welche Prüfobjekte anfallen

Den Umfang bestimmt die technische Ausstattung des Standorts. Ein Büro in der Innenstadt bringt andere Prüfobjekte mit als ein Lager am Hafen.

Messung mit einer Stromzange an einer Unterverteilung

Ortsfeste Anlagen

Fest installierte Leitungen, Steckdosen und fest angeschlossene Geräte zählen zu den ortsfesten elektrischen Anlagen. Für ihre Wiederholungsprüfung gilt die DIN VDE 0105-100, für die Erstprüfung nach Errichtung oder Erweiterung die DIN VDE 0100-600.

Haupt- und Unterverteilungen

In den Haupt- und Unterverteilungen laufen die Stromkreise eines Gebäudes zusammen. Ein Mangel dort betrifft ganze Etagen oder Hallen.

Maschinen

Bei der Maschinenprüfung nach DGUV V3 wird die elektrische Ausrüstung nach DIN VDE 0113-1 geprüft. Der Aufwand hängt von der Zahl der Maschinen ab und davon, wie gut sie im laufenden Betrieb zugänglich sind.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Rechner, Verlängerungsleitungen, Handwerkzeuge und Laborgeräte durchlaufen bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702).

Prüfaufwand in Mannheimer Branchen

Die Stadt Mannheim nennt unter ihren Branchen Chemie und Pharmazie, Medizintechnologie und Logistik. Am Zusammenfluss von Rhein und Neckar liegt außerdem der viertgrößte Binnenhafen Europas.

In einem Labor lässt sich während laufender Messreihen kaum prüfen. In einer Umschlaghalle am Hafen richtet sich der Termin nach Schichtbetrieb und Anlieferungen. Solche Bereiche prüft GBS auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Mehr zu Prüfungen in Produktion und Lager steht auf der Seite für Industrie und Handel.

Für Kliniken, Praxen und andere medizinische Einrichtungen prüfen wir auch medizinische Geräte und Pflegebetten.

Wer in Mannheim den Arbeitsschutz überwacht

In Baden-Württemberg beraten und überwachen die Stadt- und Landkreise die Betriebe aus Industrie und Gewerbe in Fragen des Arbeitsschutzes. Für Betriebe in Mannheim ist das die Stadtverwaltung, übergeordnet das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 überwacht daneben die Berufsgenossenschaft des Betriebs (§ 17 SGB VII). Auf ihr Verlangen ist ein Prüfbuch zu führen (§ 5 Absatz 3 DGUV Vorschrift 3).

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird (§ 14 Absatz 7 BetrSichV). Das Prüfprotokoll dokumentiert, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Fragt die Stadt, die Berufsgenossenschaft oder ein Versicherer nach, ist es der Nachweis.

Prüfer dokumentiert die Prüfung in einem Technikraum

Ablauf von der Erstbegehung bis zum Protokoll

Ein Auftrag bei GBS folgt sechs Schritten:

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme
  2. Beratung und Angebot
  3. Termin- und Einsatzplanung, auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
  4. Prüfung vor Ort: Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messwerte, Funktionsprüfung
  5. Prüfprotokoll je Betriebsmittel und Mängelübersicht
  6. Erinnerung an die wiederkehrenden Prüftermine

Die erste Prüfung vor Ort beginnt mit einer Erstbegehung. Dabei trennen wir ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel und hinterlegen die Kategorie im Prüfprotokoll jedes einzelnen Betriebsmittels. Diese Einordnung nimmt ausschließlich eine zur Prüfung befähigte Person vor.

Festgestellte Mängel stehen gesammelt in der Mängelübersicht. Der Unternehmer muss sie unverzüglich beheben lassen. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, darf das Gerät nicht verwendet werden (§ 3 Absatz 2 DGUV Vorschrift 3). Zeigt eine Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zum nächsten Termin sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist nach § 14 Absatz 2 BetrSichV neu festzulegen.

Kostenfaktoren der Prüfung

Einen belastbaren Preis nennen wir nach der Bestandsaufnahme. Erst dann steht fest, wie viele Prüfobjekte es gibt und wie sie sich auf die Kategorien verteilen. Den Aufwand bestimmen vor allem:

  • Zahl der ortsveränderlichen Geräte
  • Zahl und Größe der Verteilungen
  • Maschinenbestand und Zugänglichkeit der Maschinen

Mehr dazu im Ratgeber Kosten der DGUV V3 Prüfung.

GBS als Prüfpartner

Was wir bei der Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 übernehmen:

  • Prüfung nur durch Elektrofachkräfte, die GBS selbst ausbildet und regelmäßig fachlich schult
  • Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, ortsfester Anlagen, Verteilungen und Maschinen
  • Fristenüberwachung mit automatischer Erinnerung an Folgetermine
  • Unterstützung bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung
  • auf Wunsch Übernahme der Rolle als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
  • Prüfberichte, Messwerte und Dokumente im Kundenportal, kompatibel mit ELEKTROMANAGER, IZYTRONIQ, SafetyTest und Test and Smile

Prüftermin anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb und wie viele Geräte, Verteilungen und Maschinen ungefähr anfallen. Wir beraten Sie und erstellen ein Angebot.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Mannheim

Nicht automatisch. Ob ein E-Check-Protokoll den Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung genügt, hängt von Prüfumfang und Prüfer ab. Der E-Check selbst ist ein freiwilliges Angebot der Elektro-Innungen, die DGUV V3 Prüfung ist für Arbeitgeber Pflicht.

Ja. BGV A3 ist die frühere Bezeichnung der Unfallverhütungsvorschrift, die heute DGUV Vorschrift 3 heißt. Gemeint ist dieselbe Prüfung.

Über unser Kundenportal. Es führt Prüfberichte, Messwerte und Dokumente standortübergreifend, etwa für eine Verwaltung in der Innenstadt und ein Lager in Rheinau. Für Betriebsstätten auf der anderen Rheinseite gibt es eine eigene Seite zur DGUV V3 Prüfung Ludwigshafen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand Oktober 2026 und ersetzt die Beurteilung des Einzelfalls nicht.