DGUV V3 Prüfung Erlangen: Elektroprüfung für Medizintechnik, Forschung und Verwaltung
Für die DGUV V3 Prüfung in Erlangen hält GBS schon bei der Erstbegehung fest, welche Geräte im Labor, am Messplatz oder im Serverraum ortsfest oder ortsveränderlich sind, und legt die Prüftermine auf Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), ehemals BGV A3.
Zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 gehören bei GBS ortsfeste Anlagen, Verteilungen, Maschinen und ortsveränderliche Betriebsmittel.
Dass geprüft wird, verantworten Sie als Unternehmer. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den Voraussetzungen der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 auch eine unterwiesene Person.
Was die DGUV Vorschrift 3 von Erlanger Betrieben verlangt
Als Unternehmer sorgen Sie dafür, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 nennt dafür drei Anlässe:
- vor der ersten Inbetriebnahme
- nach einer Änderung oder Instandsetzung, bevor Anlage oder Gerät wieder in Betrieb gehen
- wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nur, wenn Hersteller oder Errichter Ihnen bestätigen, dass Anlage oder Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entsprechend beschaffen sind (§ 5 Abs. 4). Nach den Durchführungsanweisungen kann diese Bestätigung in der Regel nur der Errichter abgeben, weil nur er die Umgebungs- und Einsatzbedingungen der Anlage kennt.
Die Lieferbestätigung, die Hersteller oder Lieferer bei anschlussfertigen Betriebsmitteln abgeben, ist nach den Durchführungsanweisungen von der Bestätigung nach § 5 Abs. 4 zu unterscheiden. Auch mit einer Bestätigung nach § 5 Abs. 4 bleiben die Prüfung nach Änderung oder Instandsetzung und die wiederkehrende Prüfung bestehen. Wie sich Erstprüfung und Wiederholungsprüfung unterscheiden, erklärt der Ratgeber Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung.
Die Abstände der wiederkehrenden Prüfung legen Sie als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Sie müssen so bemessen sein, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können.

Wer in Erlangen nach DGUV V3 prüfen darf
Nach einer Änderung oder Instandsetzung prüft nach § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 eine Elektrofachkraft oder jemand unter ihrer Leitung und Aufsicht. Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 grundsätzlich bei einer Elektrofachkraft, mit einer Ausnahme für ortsveränderliche Betriebsmittel.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.
Neben der DGUV Vorschrift 3 gilt für Arbeitsmittel die Betriebssicherheitsverordnung. Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sieht die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person vor, außer bei überwachungsbedürftigen Anlagen mit Prüfungen nach den §§ 15 und 16 (§ 14 Abs. 8).
Zur Prüfung befähigt ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt. Für bestimmte Arbeitsmittel gelten nach den Anhängen 2 und 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen.
GBS lässt die Prüfung nach DGUV V3 nur von Elektrofachkräften durchführen, die bei GBS ausgebildet und regelmäßig fachlich geschult werden. Als Mindestanforderung verlangt GBS eine abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk, also eine Berufsausbildung, wie sie § 2 Abs. 6 BetrSichV für die befähigte Person nennt. Personen, die lediglich elektrotechnisch unterwiesen sind, setzt GBS für Prüfungen nicht ein.

Prüfbedarf in Erlangen: Medizin, Forschung und Hochtechnologie
In Erlanger Betrieben kann zur Prüfung empfindliche Mess-, Labor- und Medizintechnik gehören. Die Stadt steht als High-Tech-Standort für Medizin, Energietechnik, Mobilität und Automatisierung, dazu kommen die Friedrich-Alexander-Universität, weitere Forschungseinrichtungen und ein Medizintechnik-Cluster.
Wo empfindliche Mess- und Medizintechnik neben Büroausstattung steht, empfehlen wir, Prüftermine mit laufenden Messreihen und Behandlungszeiten abzustimmen. Auf Wunsch prüft GBS dafür auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
Passende Hinweise bieten die Seiten zur DGUV V3 Prüfung für medizinische Einrichtungen, für Bildungseinrichtungen und Behörden sowie für Industrie und Handel. Auch für Nürnberg und Fürth hat GBS eigene Seiten zur DGUV V3 Prüfung.
Zuständige Behörde und Unfallversicherung in Erlangen
Für Betriebe in Erlangen ist als staatliche Arbeitsschutzbehörde das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Mittelfranken zuständig. Es überwacht den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und berät Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).
Daneben überwachen die Unfallversicherungsträger, ob in den Unternehmen die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen umgesetzt werden, und beraten Unternehmer und Versicherte (§ 17 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig ist, hängt von Ihrer Einrichtung ab:
- Gewerbliche Betriebe: die jeweilige Berufsgenossenschaft
- Ämter und Einrichtungen der Stadt Erlangen: die Kommunale Unfallversicherung Bayern
- Einrichtungen des Freistaats Bayern: die Bayerische Landesunfallkasse
Ablauf von der Anfrage bis zum Prüfprotokoll
Bei GBS läuft die Prüfung in sechs Schritten ab:
- Anfrage und Bedarfsaufnahme: Standort, Anlagen und ungefähre Gerätezahl
- Beratung und Angebot: Prüfumfang und Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
- Termin- und Einsatzplanung: auf Wunsch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
- Prüfung vor Ort: Sichtprüfung, Messung, Bewertung der Messergebnisse und Funktionsprüfung
- Dokumentation und Mängelübersicht: Prüfberichte und Messwerte digital im Portal, auch standortübergreifend
- Erinnerung an wiederkehrende Prüftermine: GBS überwacht die Fristen für Sie
Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass das Ergebnis aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Diese Pflicht bleibt bei Ihnen, auch wenn GBS prüft. Die Aufzeichnung darf auch elektronisch aufbewahrt werden.
Die Aufzeichnung enthält mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten mit elektronischer Signatur. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten eigene Aufzeichnungspflichten (§ 14 Abs. 8 Satz 2).
Ein Prüfbuch ist nach § 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 auf Verlangen der Berufsgenossenschaft zu führen. Für Ihre Aufzeichnung stellt GBS die Prüfprotokolle mit Messwerten im Portal bereit. Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Kostenfaktoren der DGUV V3 Prüfung
Der Preis richtet sich nach dem Umfang Ihres Bestands. Vor allem diese Faktoren bestimmen die Kosten der DGUV V3 Prüfung:
- die Zahl der ortsveränderlichen Geräte und Leitungen
- Zahl und Größe der Haupt- und Unterverteilungen
- der Umfang der ortsfesten Anlagen und Maschinen
- die Zahl der Gebäude und Standorte



