DGUV V3 Prüfung Fürth: Elektroprüfung für Gewerbe, Hafen und Klinik
Die DGUV V3 Prüfung in Fürth betrifft jeden Betrieb, der elektrische Anlagen und Betriebsmittel nutzt, den Gewerbebetrieb am Hafen ebenso wie den Betrieb im Gewerbegebiet Golfpark Atzenhof. GBS übernimmt die Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 für ortsfeste Anlagen, Verteilungen, Maschinen und ortsveränderliche Geräte und hält jedes Ergebnis in einem Prüfprotokoll fest.
Die Tabellen der Durchführungsanweisungen nennen bei normalen Beanspruchungen vier Jahre Prüffrist für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel, ein Jahr in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art und sechs Monate als Richtwert für ortsveränderliche Geräte, auf Baustellen drei Monate. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).
Dass geprüft wird, verantworten Sie als Unternehmer. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den Voraussetzungen der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 auch eine unterwiesene Person.
Für eine Anfrage erreichen Sie uns telefonisch unter 07142 3598994 oder über unser Formular.
Was die DGUV Vorschrift 3 von Fürther Betrieben verlangt
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Sie als Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), ehemals BGV A3, gilt in der Fassung vom 1. Januar 1997 und nennt in § 5 Abs. 1 drei Anlässe für die Prüfung:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach einer Änderung oder Instandsetzung, bevor die Anlage oder das Gerät wieder in Betrieb geht,
- wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen.
Die Zeitabstände müssen so bemessen sein, dass Mängel, mit denen zu rechnen ist, rechtzeitig erkannt werden.
Ermitteln und festlegen müssen Sie die Fristen als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung, soweit die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Nach derselben Vorschrift sind die Fristen so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Die BetrSichV richtet sich dabei an den Arbeitgeber, die DGUV Vorschrift 3 an den Unternehmer.
Die Werte der DGUV-Tabellen, die wir unten und im Ratgeber zu den DGUV V3 Prüffristen aufschlüsseln, gelten für den Fall, dass Umgebungstemperatur, Staub oder Feuchtigkeit Anlagen und Geräte nur normal beanspruchen.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nach § 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3, wenn Ihnen Hersteller oder Errichter bestätigen, dass die Anlage oder das Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entsprechend beschaffen ist. Nach den Durchführungsanweisungen kann aber in der Regel nur der Errichter die Bestätigung abgeben, weil nur er die maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen kennt.
Eine Lieferbestätigung, die mit anschlussfertigen Geräten kommt, ist nach den Durchführungsanweisungen von dieser Bestätigung zu unterscheiden. Mit der Lieferbestätigung allein entfällt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nicht. Die Prüfung nach einer Änderung oder Instandsetzung und die wiederkehrende Prüfung bleiben auch mit einer Bestätigung des Errichters bestehen.

Wer in Fürth nach DGUV V3 prüfen darf
Prüfen darf eine Elektrofachkraft. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter den Voraussetzungen prüfen, die wir unten beschreiben. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung erfolgt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3 durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht.
Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 grundsätzlich bei einer Elektrofachkraft, mit einer Ausnahme für ortsveränderliche Betriebsmittel.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.
Die Prüfungen nach § 14 BetrSichV knüpfen an die zur Prüfung befähigte Person an. Das ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Für bestimmte Arbeitsmittel gelten nach den Anhängen 2 und 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen.
Welche Voraussetzungen die Prüfer erfüllen müssen, legen Sie als Arbeitgeber ebenfalls fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). GBS setzt für die Prüfungen ausschließlich Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk ein. GBS bildet diese Fachkräfte selbst aus und schult sie regelmäßig fachlich. Personen, die nur elektrotechnisch unterwiesen sind, setzt GBS als Prüfer nicht ein.
Prüfbedarf in Fürth: Hafen, Gewerbegebiete und Klinikum
Welche Prüfobjekte überwiegen, hängt vom Wirtschaftszweig ab. Die Fürther Wirtschaft hat einen starken Dienstleistungssektor und einen Branchenmix aus kleinen und mittleren Unternehmen.
Wer am Fürther Umschlaghafen am Main-Donau-Kanal Hallen, Tore oder Fördertechnik betreibt, hat viele ortsfeste Anlagen und Maschinen im Prüfplan. Solche Standorte decken wir mit der DGUV V3 Prüfung für Industrie und Handel ab.
Ein Gewerbegebiet in Fürth ist etwa der Golfpark Atzenhof, und mittelständische Unternehmen nennt die Stadt das Rückgrat der Fürther Wirtschaft. In diesen Betrieben liegen Büro, Werkstatt und Fertigung oft unter einem Dach, und für die Geräte gelten dann unterschiedliche Höchstwerte. Für den Mittelstand bieten wir die DGUV V3 Prüfung für KMU an und richten ihren Umfang nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung aus.
Kliniken wie das Klinikum Fürth, ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung, aber auch Praxen und Pflegeeinrichtungen haben zusätzlich medizinische Geräte und Pflegebetten im Bestand. Diese Gerätearten prüft GBS im Rahmen der DGUV V3 Prüfung für medizinische Einrichtungen ebenfalls.
Betreiben Sie neben Fürth weitere Standorte in Nürnberg, Erlangen oder Bamberg, finden Sie die Angaben zur Prüfung auf unseren Seiten für diese Städte.
Arbeitsschutzbehörde und Unfallversicherung für Fürth
Staatliche Arbeitsschutzbehörde für Fürther Betriebe ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Mittelfranken. Zuständig ist es für den ganzen Regierungsbezirk Mittelfranken in Bayern, zu dem die kreisfreie Stadt Fürth gehört, und damit für Betriebe in Atzenhof genauso wie auf der Hardhöhe oder in Vach.
Das Amt überwacht den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz und berät Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten (§ 21 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG).
Daneben überwachen die Unfallversicherungsträger, also Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen in den Unternehmen und beraten Unternehmer und Versicherte (§ 17 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VII). Für städtische Ämter und Einrichtungen ist das meist die Kommunale Unfallversicherung Bayern. Für diese Einrichtungen bietet GBS die DGUV V3 Prüfung für Städte und Kommunen an.
Kostenfaktoren der DGUV V3 Prüfung
Was die Prüfung kostet, hängt vom Umfang ab, deshalb erstellen wir das Angebot erst nach der Bedarfsaufnahme. In die Kalkulation gehen vor allem diese Punkte ein:
- Anzahl und Art der ortsveränderlichen Betriebsmittel
- Umfang der ortsfesten Anlagen und Zahl der Verteilungen
- Maschinen mit eigener elektrischer Ausrüstung
- Zahl der Gebäude und Standorte
Wie sich diese Faktoren auswirken, zeigt unser Beitrag zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung.
E-Check oder DGUV V3 Prüfung
Der E-Check ist ein freiwilliges Angebot von Innungsbetrieben. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist dagegen eine Pflicht des Unternehmers aus § 5 Abs. 1. Entfallen kann nach § 5 Abs. 4 nur die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wenn Hersteller oder Errichter die oben beschriebene Bestätigung abgeben.
Wir prüfen nach der DGUV Vorschrift 3 und richten Umfang und Fristen nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung aus, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).
Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Fürth
Rechtlicher Hinweis
Die Erläuterungen geben die genannten Vorschriften in ihrer veröffentlichten Fassung wieder. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Wortlaut der Vorschriften.





