DGUV V3 Prüfung Fürth: Elektroprüfung für Gewerbe, Hafen und Klinik

Die DGUV V3 Prüfung in Fürth betrifft jeden Betrieb, der elektrische Anlagen und Betriebsmittel nutzt, den Gewerbebetrieb am Hafen ebenso wie den Betrieb im Gewerbegebiet Golfpark Atzenhof. GBS übernimmt die Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 für ortsfeste Anlagen, Verteilungen, Maschinen und ortsveränderliche Geräte und hält jedes Ergebnis in einem Prüfprotokoll fest.

Die Tabellen der Durchführungsanweisungen nennen bei normalen Beanspruchungen vier Jahre Prüffrist für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel, ein Jahr in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art und sechs Monate als Richtwert für ortsveränderliche Geräte, auf Baustellen drei Monate. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Dass geprüft wird, verantworten Sie als Unternehmer. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist die Elektrofachkraft verantwortlich, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln unter den Voraussetzungen der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 auch eine unterwiesene Person.

Für eine Anfrage erreichen Sie uns telefonisch unter 07142 3598994 oder über unser Formular.

Was die DGUV Vorschrift 3 von Fürther Betrieben verlangt

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Sie als Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), ehemals BGV A3, gilt in der Fassung vom 1. Januar 1997 und nennt in § 5 Abs. 1 drei Anlässe für die Prüfung:

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung, bevor die Anlage oder das Gerät wieder in Betrieb geht,
  • wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen.

Die Zeitabstände müssen so bemessen sein, dass Mängel, mit denen zu rechnen ist, rechtzeitig erkannt werden.

Ermitteln und festlegen müssen Sie die Fristen als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung, soweit die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Nach derselben Vorschrift sind die Fristen so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Die BetrSichV richtet sich dabei an den Arbeitgeber, die DGUV Vorschrift 3 an den Unternehmer.

Die Werte der DGUV-Tabellen, die wir unten und im Ratgeber zu den DGUV V3 Prüffristen aufschlüsseln, gelten für den Fall, dass Umgebungstemperatur, Staub oder Feuchtigkeit Anlagen und Geräte nur normal beanspruchen.

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nach § 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3, wenn Ihnen Hersteller oder Errichter bestätigen, dass die Anlage oder das Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entsprechend beschaffen ist. Nach den Durchführungsanweisungen kann aber in der Regel nur der Errichter die Bestätigung abgeben, weil nur er die maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen kennt.

Eine Lieferbestätigung, die mit anschlussfertigen Geräten kommt, ist nach den Durchführungsanweisungen von dieser Bestätigung zu unterscheiden. Mit der Lieferbestätigung allein entfällt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nicht. Die Prüfung nach einer Änderung oder Instandsetzung und die wiederkehrende Prüfung bleiben auch mit einer Bestätigung des Errichters bestehen.

Messung mit einem Multimeter an einer elektrischen Verteilung

Wer in Fürth nach DGUV V3 prüfen darf

Prüfen darf eine Elektrofachkraft. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter den Voraussetzungen prüfen, die wir unten beschreiben. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung erfolgt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3 durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht.

Auch bei den wiederkehrenden Prüfungen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 grundsätzlich bei einer Elektrofachkraft, mit einer Ausnahme für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.

Die Prüfungen nach § 14 BetrSichV knüpfen an die zur Prüfung befähigte Person an. Das ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Für bestimmte Arbeitsmittel gelten nach den Anhängen 2 und 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen.

Welche Voraussetzungen die Prüfer erfüllen müssen, legen Sie als Arbeitgeber ebenfalls fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). GBS setzt für die Prüfungen ausschließlich Elektrofachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung im Elektrohandwerk ein. GBS bildet diese Fachkräfte selbst aus und schult sie regelmäßig fachlich. Personen, die nur elektrotechnisch unterwiesen sind, setzt GBS als Prüfer nicht ein.

Prüffristen für Anlagen und Geräte im Überblick

Nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 gilt für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel eine Prüffrist von vier Jahren, in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art von einem Jahr. Für ortsveränderliche Betriebsmittel nennt Tabelle 1B einen Richtwert von sechs Monaten, auf Baustellen von drei Monaten.

PrüfobjektPrüffrist bzw. RichtwertHöchstwertPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste BetriebsmittelPrüffrist 4 JahreDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer ArtPrüffrist 1 JahrDie DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und AnschlussleitungenRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 4 Jahre
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art
Prüffrist bzw. Richtwert: Prüffrist 1 Jahr
Höchstwert: Die DGUV-Tabelle nennt keinen Höchstwert. Eine längere Frist ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt.
Prüfer: Elektrofachkraft (unterwiesene Person nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, Durchführungsanweisungen zu § 5)

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Anschlussleitungen
Prüffrist bzw. Richtwert: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % ist die Frist verlängerbar.
Höchstwert: 1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen. 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.
Prüfer: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten

Quelle: DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 mit Tabellen 1A und 1B. Die Werte gelten bei normalen Beanspruchungen. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Bei GBS gilt für ortsfeste Anlagen keine Pauschalfrist. Ob der Abstand von vier Jahren zu Ihrem Betrieb passt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, und die Prüfung des Einzelfalls gehört bei uns zu jeder Erstbegehung. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der elektrischen Gefährdungsbeurteilung und überwachen Ihre Prüffristen mit automatischer Erinnerung.

Für ortsveränderliche Geräte setzen wir den Richtwert der Tabelle an. Liegt die dokumentierte Fehlerquote unter 2 %, lässt sich die Frist bis zu den Höchstwerten der Tabelle verlängern. Für Schutz- und Hilfsmittel zum sicheren Arbeiten in elektrischen Anlagen gelten eigene Fristen nach Tabelle 1C der Durchführungsanweisungen.

Welche Prüfobjekte in Fürther Betrieben anfallen

Die DGUV V3 Prüfung umfasst bei GBS vor allem die folgenden Prüfobjekte. Unser Schwerpunkt liegt auf den ortsfesten Anlagen mit ihren Verteilungen, danach kommen Maschinen und ortsveränderliche Geräte.

Messgerät mit Prüfleitungen bei der Prüfung eines elektrischen Geräts

Ortsfeste elektrische Anlagen

Zu den ortsfesten elektrischen Anlagen zählen fest verlegte Leitungen, Steckdosen- und Lichtstromkreise sowie fest angeschlossene Betriebsmittel. Wir ordnen ihre Prüfung der DIN VDE 0105-100 zu. Bei Anlageninspektionen setzen wir zusätzlich Thermografie ein, die Erwärmungen an Klemmen und Verbindungen sichtbar macht.

Haupt- und Unterverteilungen

In Haupt- und Unterverteilungen laufen die Stromkreise eines Gebäudes zusammen. Dort prüft GBS auch die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD), die bei einem Fehlerstrom abschalten.

Maschinen

Bei der Maschinenprüfung nach DGUV V3 geht es um die elektrische Ausrüstung von Produktions- und Werkstattmaschinen, die wir der DIN VDE 0113-1 zuordnen.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel betrifft Geräte mit Stecker, die sich bewegen lassen, vom Netzteil am Arbeitsplatz bis zur Verlängerungsleitung. Dazu kommen bei GBS Baustromverteiler, mobile Stromerzeuger und Schweißgeräte. Was bei Mietgeräten gilt und wie geprüfte Geräte gekennzeichnet werden, erklären wir in den Beiträgen zur DGUV V3 Prüfung von Mietgeräten und zur Prüfplakette nach DGUV V3.

Prüfbedarf in Fürth: Hafen, Gewerbegebiete und Klinikum

Welche Prüfobjekte überwiegen, hängt vom Wirtschaftszweig ab. Die Fürther Wirtschaft hat einen starken Dienstleistungssektor und einen Branchenmix aus kleinen und mittleren Unternehmen.

Wer am Fürther Umschlaghafen am Main-Donau-Kanal Hallen, Tore oder Fördertechnik betreibt, hat viele ortsfeste Anlagen und Maschinen im Prüfplan. Solche Standorte decken wir mit der DGUV V3 Prüfung für Industrie und Handel ab.

Ein Gewerbegebiet in Fürth ist etwa der Golfpark Atzenhof, und mittelständische Unternehmen nennt die Stadt das Rückgrat der Fürther Wirtschaft. In diesen Betrieben liegen Büro, Werkstatt und Fertigung oft unter einem Dach, und für die Geräte gelten dann unterschiedliche Höchstwerte. Für den Mittelstand bieten wir die DGUV V3 Prüfung für KMU an und richten ihren Umfang nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung aus.

Kliniken wie das Klinikum Fürth, ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung, aber auch Praxen und Pflegeeinrichtungen haben zusätzlich medizinische Geräte und Pflegebetten im Bestand. Diese Gerätearten prüft GBS im Rahmen der DGUV V3 Prüfung für medizinische Einrichtungen ebenfalls.

Betreiben Sie neben Fürth weitere Standorte in Nürnberg, Erlangen oder Bamberg, finden Sie die Angaben zur Prüfung auf unseren Seiten für diese Städte.

Arbeitsschutz­behörde und Unfallversicherung für Fürth

Staatliche Arbeitsschutzbehörde für Fürther Betriebe ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Mittelfranken. Zuständig ist es für den ganzen Regierungsbezirk Mittelfranken in Bayern, zu dem die kreisfreie Stadt Fürth gehört, und damit für Betriebe in Atzenhof genauso wie auf der Hardhöhe oder in Vach.

Das Amt überwacht den Arbeitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz und berät Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten (§ 21 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG).

Daneben überwachen die Unfallversicherungsträger, also Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen in den Unternehmen und beraten Unternehmer und Versicherte (§ 17 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VII). Für städtische Ämter und Einrichtungen ist das meist die Kommunale Unfallversicherung Bayern. Für diese Einrichtungen bietet GBS die DGUV V3 Prüfung für Städte und Kommunen an.

Ablauf von der Anfrage bis zum Prüfprotokoll

Die Prüfung mit GBS läuft in sechs Schritten ab, von Ihrer Anfrage bis zur Erinnerung an den nächsten Termin:

  1. Anfrage und Bedarfsaufnahme
  2. Beratung und Angebot
  3. Termin- und Einsatzplanung
  4. Prüfung vor Ort
  5. Dokumentation und Mängelübersicht
  6. Erinnerung an wiederkehrende Prüftermine

Schon bei der Erstbegehung trennt GBS ortsfeste Anlagen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln und hinterlegt die Kategorie im Prüfprotokoll jedes Betriebsmittels. Diese Einordnung übernimmt bei uns eine zur Prüfung befähigte Person.

Vor Ort folgt jede Prüfung denselben Schritten:

  • Sichtprüfung
  • messtechnische Überprüfung
  • Bewertung der Messergebnisse
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation
Prüfer mit Tablet vor einem geöffneten Schaltschrank

Prüfprotokoll und Aufzeichnung

Für die Prüfungen nach § 14 BetrSichV sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass das Ergebnis aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Die Aufzeichnungen dürfen auch elektronisch aufbewahrt werden.

Die Aufzeichnung enthält mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Prüfergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten mit elektronischer Signatur. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten eigene Aufzeichnungspflichten (§ 14 Abs. 8 Satz 2).

Ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen führen Sie nach § 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft. Die Pflicht, das Prüfergebnis aufzuzeichnen, gilt unabhängig davon.

Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Im Online-Portal von GBS sehen Sie Prüfberichte, Messwerte und Dokumente all Ihrer Standorte digital ein. Für eigene Prüfungen gibt es einen Cloud-Login, der mit Prüfsoftware wie ELEKTROMANAGER oder IZYTRONIQ zusammenarbeitet.

Kostenfaktoren der DGUV V3 Prüfung

Was die Prüfung kostet, hängt vom Umfang ab, deshalb erstellen wir das Angebot erst nach der Bedarfsaufnahme. In die Kalkulation gehen vor allem diese Punkte ein:

  • Anzahl und Art der ortsveränderlichen Betriebsmittel
  • Umfang der ortsfesten Anlagen und Zahl der Verteilungen
  • Maschinen mit eigener elektrischer Ausrüstung
  • Zahl der Gebäude und Standorte

Wie sich diese Faktoren auswirken, zeigt unser Beitrag zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung.

E-Check oder DGUV V3 Prüfung

Der E-Check ist ein freiwilliges Angebot von Innungsbetrieben. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist dagegen eine Pflicht des Unternehmers aus § 5 Abs. 1. Entfallen kann nach § 5 Abs. 4 nur die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wenn Hersteller oder Errichter die oben beschriebene Bestätigung abgeben.

Wir prüfen nach der DGUV Vorschrift 3 und richten Umfang und Fristen nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung aus, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Prüftermin für Ihren Fürther Standort vereinbaren

Für ein Angebot brauchen wir eine grobe Übersicht:

  • Zahl der Geräte
  • Art der Anlagen
  • Zahl der Gebäude
  • Ihr Wunschzeitraum

Rufen Sie uns an unter 07142 3598994 oder nutzen Sie das Formular, wir melden uns mit einem Vorschlag für die Bedarfsaufnahme.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Fürth

Eigene Elektrofachkräfte können prüfen, wenn sie die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln dürfen sie mit solchen Geräten auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung übernehmen.

Jeden festgestellten Mangel finden Sie in der Mängelübersicht, die Sie zusammen mit dem Prüfprotokoll erhalten.

Sie als Unternehmer sorgen dafür, dass ein festgestellter Mangel unverzüglich behoben wird. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, müssen Sie dafür sorgen, dass die Anlage oder das Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet wird (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3).

Kein Mangel liegt nach den Durchführungsanweisungen zu § 3 Abs. 2 im Allgemeinen vor, nur weil neue elektrotechnische Regeln an neue Anlagen oder Betriebsmittel andere Anforderungen stellen.

Meist läuft Ihr Betrieb weiter. Wir prüfen Geräte und Anlagen abschnittsweise und stimmen vorher mit Ihnen ab, welcher Bereich wann kurz abgeschaltet wird. Auf Wunsch prüft GBS auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Rechtlicher Hinweis

Die Erläuterungen geben die genannten Vorschriften in ihrer veröffentlichten Fassung wieder. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb im Einzelfall. Verbindlich ist allein der Wortlaut der Vorschriften.