DGUV V3 Prüfung in Bayern: Elektroprüfung für Industrie, Handwerk und Verwaltung

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in bayerischen Betrieben genauso nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) geprüft werden wie überall in Deutschland. Die Prüfpflicht gilt bundesweit einheitlich. Was sich von Land zu Land unterscheidet, sind die Behörden, die den Arbeitsschutz überwachen, die Unfallkassen für öffentliche Arbeitgeber und die Wirtschaftsstruktur, die bestimmt, welche Prüfobjekte in den Betrieben anfallen.

Auf dieser Seite finden Sie, was in Bayern dazu gilt, und alle GBS-Seiten zur DGUV V3 Prüfung in bayerischen Städten. GBS prüft mit ausgebildeten Elektrofachkräften und dokumentiert jedes Ergebnis im Prüfprotokoll.

DGUV V3 Prüfung in bayerischen Städten

Für diese Städte gibt es eigene Seiten mit Prüffristen, zuständiger Behörde und Hinweisen zur örtlichen Wirtschaft. Die Liste ist nach Regierungsbezirken geordnet, weil sich danach auch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt richtet.

Oberbayern

Zuständig: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern

Niederbayern

Zuständig: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern

Oberpfalz

Zuständig: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz

Oberfranken

Zuständig: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken

Mittelfranken

Zuständig: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken

Unterfranken

Zuständig: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken

Schwaben

Zuständig: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben

Was in Bayern bei der DGUV V3 Prüfung besonders ist

Die Prüfpflicht selbst ist in Bayern dieselbe wie in jedem anderen Bundesland. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen (§ 5 Abs. 1). Die Fristen legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, soweit die Betriebssicherheitsverordnung nicht bereits Vorgaben enthält (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).

Landesspezifisch ist die Aufsicht. In Bayern überwachen die Gewerbeaufsichtsämter den staatlichen Arbeitsschutz. Sie sind bei den sieben Bezirksregierungen angesiedelt: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Welches Amt für Ihren Betrieb zuständig ist, ergibt sich aus dem Regierungsbezirk Ihres Standorts.

Daneben überwacht der Unfallversicherungsträger die Unfallverhütung (§ 17 Abs. 1 SGB VII). Für gewerbliche Betriebe ist das die jeweilige Berufsgenossenschaft. Für Gemeinden, Landkreise und kommunale Einrichtungen ist es die Kommunale Unfallversicherung Bayern, für Einrichtungen des Freistaats die Bayerische Landesunfallkasse.

Industrie in Bayern und was sie für die Prüfung bedeutet

Bayern ist ein stark industriell geprägtes Land. Zu den wichtigsten Branchen zählen der Fahrzeugbau mit seinen Zulieferern, der Maschinenbau sowie die Elektrotechnik und Elektronik. Im Großraum München kommen Luft- und Raumfahrt sowie viele Technologie- und Softwareunternehmen hinzu. Die Metropolregion Nürnberg ist ein Schwerpunkt der Medizintechnik, im Südosten Oberbayerns liegt das Bayerische Chemiedreieck. Außerhalb der Ballungsräume prägen mittelständische Industrie- und Handwerksbetriebe die Wirtschaft, in Oberfranken etwa traditionell Glas, Keramik und Kunststoffverarbeitung.

Für die DGUV V3 Prüfung heißt das: In vielen bayerischen Betrieben stehen große ortsfeste Anlagen, Produktionsmaschinen und umfangreiche Verteilungen im Mittelpunkt. GBS prüft ortsfeste elektrische Anlagen, Haupt- und Unterverteilungen und führt die Maschinenprüfung nach DGUV V3 durch. In Büros, Praxen und Verwaltungen geht es dagegen vor allem um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Hinweise für einzelne Branchen finden Sie auf der Seite zur DGUV V3 Prüfung für Industrie und Handel.

GBS als Prüfpartner für bayerische Betriebe

  • Prüfung ausschließlich durch Elektrofachkräfte, die bei GBS ausgebildet und regelmäßig fachlich geschult werden

  • Online-Portal mit digitalem Zugriff auf Prüfberichte, Messwerte und Dokumente, auch standortübergreifend

  • Prüffristenüberwachung mit automatischer Erinnerung an den nächsten Termin

  • Prüfungen auf Wunsch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten

Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Prüftermin für Ihren Standort in Bayern anfragen

Nennen Sie uns Standort, ungefähre Zahl der Geräte und Art der Anlagen. Wir melden uns mit einem Angebot und einem Terminvorschlag.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung in Bayern

Die Prüffristen sind in Bayern dieselben wie in allen anderen Bundesländern, denn die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung gelten bundesweit. Die Durchführungsanweisungen nennen für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen von 3 Monaten. Liegt die dokumentierte Fehlerquote unter 2 %, kann die Frist verlängert werden. Die konkrete Frist legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung Ihres Regierungsbezirks überwacht den staatlichen Arbeitsschutz. Zusätzlich überwacht Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Unfallverhütung im Betrieb.

Fragen Sie uns mit Ihrem Standort an. Wir sagen Ihnen, ob und wann ein Termin möglich ist.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung und Ihre Gefährdungsbeurteilung.