DGUV V3 Prüfung in Bayern: Elektroprüfung für Industrie, Handwerk und Verwaltung
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in bayerischen Betrieben genauso nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) geprüft werden wie überall in Deutschland. Die Prüfpflicht gilt bundesweit einheitlich. Was sich von Land zu Land unterscheidet, sind die Behörden, die den Arbeitsschutz überwachen, die Unfallkassen für öffentliche Arbeitgeber und die Wirtschaftsstruktur, die bestimmt, welche Prüfobjekte in den Betrieben anfallen.
Auf dieser Seite finden Sie, was in Bayern dazu gilt, und alle GBS-Seiten zur DGUV V3 Prüfung in bayerischen Städten. GBS prüft mit ausgebildeten Elektrofachkräften und dokumentiert jedes Ergebnis im Prüfprotokoll.
GBS als Prüfpartner für bayerische Betriebe
Sie erhalten vollständige, normkonforme Prüfprotokolle als belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.



